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Klage (vor dem Stadtrichter) des Johan Stoltenkamp gegen Herman Buschman gen. Goltsmidt. Beklagter hat dem Kläger Gerste verkauft, die der Kläger an Kort Scheper gen.Tegeler weiterverkaufte. Der Beklagte hat die Gerste nicht geliefert.

Enthält: Nach der Behauptung des Klägers hat Scheper auf die Lieferung verzichtet, wenn Kläger ihn schadlos hielt und ihm seinen Verdienst, den er bei einem Weiterverkauf gehabt hätte, ersetzte. Der Kläger hat dieses versprochen, nachdem der Beklagte ihm erklärt hatte, dass er ihm den an Scheper zu zahlenden Betrag ersetzen würde. Der Kläger verlangt nun Ersatz. Als Zeugen wurden außer Scheper vernommen Fatius Lintzel und Johan Holterman. Das 1. Urteil legt dem Beklagten den Eid auf, da er sich zum Ersatz nicht verpflichtet habe. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil abgeändert und der Beklagte verurteilt.

Reference number
B-Acta jud, 111

Context
Acta Judicialia (Rechtsstreitigkeiten) >> 1501-1600
Holding
B-Acta jud Acta Judicialia (Rechtsstreitigkeiten)

Date of creation
1560 - 1562

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Last update
17.09.2025, 3:18 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1560 - 1562

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