Sachakte

Verordnung: Wenn Parteien bei den ehemaligen Reichsgerichten anhängig gewesene und noch nicht entschiedene Prozesse fortsetzen wollen, so müssen die entsprechenden Unterlagen bei den Kanzleien in Wien oder Wetzlar angefordert werden (Ausfertigung drei Mal vorhanden)

Archivaliensignatur
E 3 A, 12/38
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke: Deskriptoren: Wien

Vermerke: Deskriptoren: Wetzlar

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.3 Gerichtsorganisation und Zuständigkeit, Geschäftsgang >> I.3.2 Zuständigkeit
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1807 Januar 10

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1807 Januar 10

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