Sachakte
Verordnung: Wenn Parteien bei den ehemaligen Reichsgerichten anhängig gewesene und noch nicht entschiedene Prozesse fortsetzen wollen, so müssen die entsprechenden Unterlagen bei den Kanzleien in Wien oder Wetzlar angefordert werden (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 12/38
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke: Deskriptoren: Wien
Vermerke: Deskriptoren: Wetzlar
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.3 Gerichtsorganisation und Zuständigkeit, Geschäftsgang >> I.3.2 Zuständigkeit
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Darmstadt, 1807 Januar 10
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:39 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1807 Januar 10