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Diebstahl von zwei Kühen, die, inzwischen an die Schlossbesatzung verkauft, in Mödrath wiedergefunden wurden.

Enthält: Johannes Genß aus Bessenich klagt am Kerpener Gericht (Schultheiß Schreiber, Schöffen Hamecher, Sieger, Jaixen und Schieffer), dass ihm vor 4 Wochen zwei Kühe des Nachts aus dem Stall entwendet worden wären. Er war bis nach Kerpen gelaufen, um sie zu suchen. Dort hatte er beim Schultheißen eine Hausdurchsuchung erbeten und erhalten, die erfolglos blieb. Nun hatte er erfahren, dass die Kühe in Mödrath sein sollten. Er ließ wieder eine Hausdurchsuchung durchführen, und die Tiere fanden sich bei Giel Rießenkönigh. Als der Bote sie auf Befehl des Schultheißen nach Kerpen bringen wollte, sei Giel zum Schlosskommandanten Henrich gelaufen und habe ihn veranlasst, die Kühe von Soldaten wegnehmen und auf das Schloss führen zu lassen, behauptend, er hätte sie für 8 Rtlr vom dortigen Schlächter gekauft. Des Klägers Sorge um den Wiedererhalt seiner Kühe wird um so größer, da sich nun der Marketender auf dem Schloss, (der die Kühe in seine Obhut nahm) weigert, sie wieder herauszugeben. Er habe sie von einigen Reitern gekauft und halte sich nicht für verpflichtet, sie zurückzugeben, ehe ihm sein Kaufgeld erstattet worden sei. Johann Genß bleibt nun erst recht bei seiner Regressforderung an Giel Riesenkönigh, den "vermeinten Kaufferen". Der Beklagte seinerseits behauptet, er habe die Kühe vom Schlächter Mr. Carl Winningen unter der Bedingung abgeholt, sie bei sich im Stall aufzufüttern. Dass er den Schlosskommandanten alarmiert habe, bestreitet er. Der Bote jedoch kann nur entgegnen, dass beide, Riesenkönigh und die Soldaten über den Burgsteg herabgekommen wären. Riesenkönigh wäre nach rechts zum "Wipgalgen" hin abgebogen, die Soldaten aber wären auf ihn zu gekommen und hätten ihm die Kühe abgenommen und auf das Schloss zurück gebracht. Carll Winningen schließlich behauptet, er habe die Kühe vom Hauptmann zurückgekauft, wisse jedoch nicht, woher sie gekommen seien. Auch er fordert sein Geld zurück, dann würde er aber auch zum Fähnrich (d.i. wohl der Hauptmann) gehen und ein gutes Wort einlegen, dass der Kläger seine Kühe zurück erhalte. Die Sache bleibt undurchsichtig, denn Weiteres ist hier nicht überliefert.

Reference number
GerKer, 1072
Extent
Schriftstücke: 1

Context
Schöffengericht Kerpen >> 4 Kriminalfälle der Niedergerichtsbarkeit >> 4.3 Diebstahl, Untreue, Betrug
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Date of creation
1675 April 22

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Last update
05.11.2025, 3:11 PM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1675 April 22

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