Urkunde
Simon Wirgenwyn aus Stuttgart, daselbst gef., weil er, obwohl ihm wegen seiner schlechten Lebensführung von Jugend auf das Fürstentum verboten gewesen, während der Bauernunruhen in Stuttgart aufgetaucht war und gesagt hatte, jetzt ginge es recht zu und er wolle helfen, daß man die Obrigkeit totschlüge, deshalb harter Leibesstrafe verfallen, jedoch in Anbetracht dessen, daß ihn der Allmächtige schon mit einem dauernden Leibsgebrechen bestraft hat, der verwirkten rechtlichen Strafe entledigt und freigel., gelobt eidlich, unverzüglich und auf dem nächsten Wege dieses Fürstentum zu verlassen und über den Rhein zu ziehen, es auch ohne obrigkeitliche Erlaubnis sein Leben lang nicht mehr zu betreten, und schwört U. Im Falle der Übertretung dieser Verschreibung soll er ohne Rechtsverfahren vom Nachrichter mit dem Schwert gerichtet werden.
- Reference number
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4333
- Extent
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Ausf., Perg.; 2 S.: 2 stark besch.
- Further information
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Schaden: 2 S. stark besch.
Siegler: 1) Johann Stickel 2) Ludwig Stehelin, beide Bm. zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
- Context
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Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexentry person
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Wirgenwyn, Simon
- Indexentry place
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Stuttgart S
- Date of creation
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1527 November 21 (Di n. Otmar)
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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21.11.2025, 3:33 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1527 November 21 (Di n. Otmar)