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Erbstreit; Supplik um Rechtsbeistand gegen die Zwangsräumung

Enthält: Nachdem der Gerichtsbote im währenden Appellationsprozess der Marie Beckers, Witwe Hubert Forsters, gegen ihre Verwandten am Gericht in Limburg den Räumungsbefehl für das Haus der Familie überbracht hatte ("wie daß mich meines kleines armes Hücklin begeben undt bey den wilden Thieren under dem blawen Himmel die Herbergh zu suchen gezwungen werden solte"), wendet sie sich auch um ihrer Kinder willen ("kleine unerzogene Weißlein") wiederum an das Kerpener Gericht und bittet um Unterstützung und Rechtsbeistand. Sie schildert dazu mit eindringlichen Worten ihre Notlage und wie es dazu gekommen ist. Ausgangspunkt des Rechtsstreits mit ihren Stiefgeschwistern ist, dass ihr Stiefvater Ludwig Titz 3 1/2 Morgen Ackerland, in der Herrschaft Hemmersbach gelegen, verkauft und ein Kapital von 50 Tlr kölnisch, die von ihrem +Vater herrühren, an sich genommen ("nach sich gezogen") hatte, die eigentlich zum Wohle der Kinder erster Ehe "alhier zu Meutrath [Mödrath]" hätten angelegt werden sollen. Die ihnen daraus zustehenden Anteile (am Verkaufserlös und aus den 50 Tlr) waren die Nachkinder nicht bereit herauszugeben; ja sie hätten zu allem Überfluss ("cumulatis cumulandis damnis") sogar das "Brewgezeugs" [Braugerätschaften] als Erbteil verkauft und sie darauf vertröstet, ihr und ihrer Schwester einst aus dem väterlichen Erbe ("patrimonial Guth") den entsprechenden Anteil als Entschädigung zu geben. Die Sache war vor Gericht gekommen - sie spricht von einem "Nothpfahll", der ihrem Mann aufgedrungen worden war. Ihre Appellation gegen das (nicht näher ausgeführte) Urteil war aber abgewiesen worden. Statt dessen sollten sie und ihre "arme" Schwester ihrer Stiefschwester Anna und deren Mann Hannes die "deposita" (d. h. hier die Kaution und die Gerichtskosten) erstatten ("restituiren"), die vom (ohnehin geringen) Erbanteil abgezogen werden würden ("defalcatis defalcandis abgeschrieben"). Das Gericht soll nun bewirken, dass sie und ihre Schwester hier, d. h. in Kerpen, ihr Recht und ihre Anteile bekommen ("zu dem unßerigen alhier umb Gottes Willen vorhelffen wolle"). Sie bittet inständig, dass der Prozess in Limburg bis dahin suspendiert bleiben solle und sie sich nicht "uff die Reiß" nach Limburg begeben müsse: "ein solches mit meinen armen kleinen Kinderen Tag undt Nacht gegen Euer Wohledel bey Gott zuersetzen undß befleißen wollen".

Reference number
GerKer, 917
Extent
Schriftstücke: 1

Context
Schöffengericht Kerpen >> 7 Prozesse anderer Gerichte >> 7.3 Prozesse der Appellationsinstanz unter Beteiligung des Schöffengerichts
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff subject
Appellationsprozess
Braugerätschaften
Supplik
Zwangsräumung
Indexentry person
Beckers, Marie, Witwe Hubert Forsters
Forster, Hubert
Titz, Ludwig
Indexentry place
Hemmersbach, Herrschaft
Limburg

Date of creation
1693 Juli 17

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Last update
05.11.2025, 3:14 PM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1693 Juli 17

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