Urkunden
Georg Durban, Schultheiß zu Bischofsheim, und zwei genannte Schöffen beurkunden, daß Georg König, Bürger zu Diersheim, und seine Ehefrau dem Daniel Kober, kaiserlicher Notar und Kirchenschaffner des Amts Lichtenau, als Schaffner 1 Pfund 5 Schillinge jährlichen Zinses von 25 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.
- Reference number
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 28 Nr. 167
- Former reference number
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Conv. 7
Diersheim, Schulden
- Further information
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Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel des Gerichts zu Bischofsheim
- Context
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Hanau-Lichtenberg >> Spezialia >> Diersheim
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 28 Hanau-Lichtenberg
- Date of creation
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1644 März 13
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
- 04.04.2025, 8:02 AM CEST
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1644 März 13
Other Objects (12)
Georg Durban, Schultheiß zu Bischofsheim, und zwei genannte Schöffen beurkunden, daß Michel Jesel, Bürger zu Diersheim, und seine Ehefrau Barbara dem Daniel Kober, kaiserlicher Notar und Kirchenschaffner des Amts Lichtenau, für die Schaffnei 1 Pfund 5 Schillinge jährlichen Zinses von 25 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.
Georg Durban, Schultheiß zu Bischofsheim, und zwei genannte Schöffen beurkunden, daß Lorenz Hummel, Bürger und Müller zu Diersheim, und seine Ehefrau Barbara dem Daniel Kober, kaiserlicher Notar und Kirchenschaffner des Amts Lichtenau, als Schaffner 1 Pfund 10 Schillinge jährlichen Zinses von 30 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.
Heinrich Widerrecht, Schultheiß, und die Richter des Gerichts Bischofsheim beurkunden, daß Georg Wetzstein, Bürger zu Diersheim, und seine Ehefrau Agatha dem Philipp Breitenacker, Kirchenschaffner, für den Heiligenfonds [Hausgereut] 1 Pfund 5 Schillinge von 25 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.
Johann Jakob Vetter, Schultheiß und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Hans Schreiner der Ältere, Bürger zu Diersheim, dem Daniel Kober, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für den Heiligenfonds zu Hausgereut 1 Pfund 5 Schillinge jährlichen Zinses von 25 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft hat.
Georg Durban, Schultheiß des Gerichts Bischofsheim, und zwei genannte Schöffen beurkunden, daß Hans Heinrich Besinger, Wirt und Bürger zu Bodersweier, und seine Ehefrau Ottilia dem Daniel Kober, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für die Schaffnei 1 Pfund 5 Schillinge von 25 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.
Georg Durban, Schultheiß des Stabs Bischofsheim, und zwei genannte Schöffen am dortigen Gericht beurkunden, daß Hans Haubtmann, Bürger zu Memprechtshofen, und seine Ehefrau Martha dem Daniel Kober, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für die Kirchenschaffnei 2 Pfund jährlichen Zinses von 60 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.
Georg Durban, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Michael Müll, Bürger zu Querbach, und seine Ehefrau Barbara dem Daniel Kober, kaiserlicher Notar und Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für die Kirchenschaffnei 2 Pfund jährlichen Zinses von 40 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.
Georg Durban, Schultheiß, und zwei genannte Schöffen des Gerichts Bischofsheim beurkunden, daß Wendling Burckman, Bürger zu Leutesheim, und seine Ehefrau Katharina dem Daniel Kober, kaiserlicher Notar und Kirchenschaffner des Amts Lichtenau, 1 Pfund 5 Schillinge jährlichen Zinses von 25 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.
Georg Durban, Schultheiß des Stabs Bischofsheim, und zwei genannte Schöffen beurkunden, daß Philipp Schneid, Bürger und Zimmermann zu Bischofsheim, und seine Ehefrau Maria dem Daniel Kober, kaiserlicher Notar und Kirchenschaffner des Amts Lichtenau, 1 Pfund jährlichen Zinses von 20 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.
Georg Durban, Schultheiß, und die Richter des Gerichts Bischofsheim beurkunden, daß Georg Schäfer, Schneider zu Bischofsheim, und seine Ehefrau Margaretha König dem Daniel Kober, kaiserlicher Notar und Kirchenschaffner zu Bischofsheim, 1 Pfund 5 Schillinge jährlichen Zinses von 25 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.