Urkunden

Simon Friedrich zu Gailenkirchen verkauft um 139 fl rh der Reichsstadt Schwäbisch Hall 1 1/2 fl rh "wisgelts", einen Scheffel Dinkel und zwei Scheffel Hafer sowie je ein Herbst- und ein Fastnachtshuhn jährlicher und ewiger Herrengülte aus seinem bisher freieigenen, nach Anstößern näher beschriebenen Gut in Gailenkirchen und erklärt sich zugleich damit einverstanden, dass dasselbe künftig "zu teglichen diensten, fellen, handlohn, haubt- vnd allen rechten stehn soll". Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, gelobt auch namens seiner Nachkommen und Erben fortan pünktliche und vollständige Abgabenentrichtung und bei künftigen Besitzwechseln ordentliche Aufgabe und Neupachtung des Gutes "nach solcher herrngült gewonhait vnd recht" und räumt für den Fall der Verletzung seiner Vertragspflichten dem Rat Pfändungsrechte gegen sein Gut bis zur Höhe der entstandenen Forderungen ein.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 186 U 2777
Alt-/Vorsignatur
1753
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Wilhelm Thomas Sanwald, Schultheiß zu Schwäbisch Hall; Johann Bock, Stadtschreiber zu Schwäbisch Hall

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 2 Siegel anhängend

Kontext
Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher >> Urkunden >> 1501-1600
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 186 Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher

Laufzeit
1582 Januar 13

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
19.04.2024, 08:00 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1582 Januar 13

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