Urkunden
Kaiser Karl V. erneuert das Württemberg gegebene Judenmandat, von 1521, bestimmt darüber hinaus, dass nur württembergische Gerichte für Klagen von Juden gegen Württemberger zuständig sind, das Schuldbriefe der Juden als Beweismittel nicht anzuerkennen sind, und erteilt Württemberg von neuem das Recht, Ächern Aufenthalt zu gewähren.
- title of record
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Verschiedenes
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 56 Bü 2, 2
- Extent
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6 Bl.
- Further information
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Überlieferungsart: Entwurf
- Context
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Juden >> Akten >> Verschiedenes
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 56 Juden
- Indexentry person
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Karl V.; Kaiser, 1500-1558
- Date of creation
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1530 Oktober 15
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 4:48 PM CET
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1530 Oktober 15
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Kaiser Karl V. erneuert das Württemberg gegebene Judenmandat von 1521, bestimmt darüber hinaus, dass nur württembergische Gerichte für Klagen gegen Württemberger zuständig sind, dass Schuldbriefe der Juden als Beweismittel nicht anzuerkennen sind und erteilt Württemberg von neuem das Recht, Ächtern Aufenthalt zu gewähren.

Kaiser Karl V. erneuert das Württemberg gegebene Judenmandat von 1521, bestimmt darüber hinaus, dass nur württembergische Gerichte für Klagen gegen Württemberger zuständig sind, dass Schuldbriefe der Juden als Beweismittel nicht anzuerkennen sind und erteilt Württemberg von neuem das Recht, Ächtern Aufenthalt zu gewähren.

Kaiser Karl V. erneuert das Württemberg gegebene Judenmandat von 1521, bestimmt darüber hinaus, dass nur württembergische Gerichte für Klagen gegen Württemberger zuständig sind, dass Schuldbriefe der Juden als Beweismittel nicht anzuerkennen sind und erteilt Württemberg von neuem das Recht, Ächtern Aufenthalt zu gewähren.
