Akten
Generale, dass künftig keine anderen, als königlich schwedische Acht-, Vier- und Zweigroschenmünzen, auch mecklenburgische und Leipziger Eindrittelmünzen, nebst hiesigen Scheidemünzen bei den Einnahmen und Kassen angenommen werden sollen
- Archivaliensignatur
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Sächsisches Staatsarchiv, 12883 Mandate, Nr. 3449 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
- Kontext
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12883 Mandate >> 007. Finanzen >> 007.03 Münzwesen >> 007.03.07 Annahme und Umprägung von Münzen
- Bestand
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12883 Mandate
- Laufzeit
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Dresden, 26. März 1762
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
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21.03.2024, 08:05 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Akten
Entstanden
- Dresden, 26. März 1762