Akten

Generale, dass künftig keine anderen, als königlich schwedische Acht-, Vier- und Zweigroschenmünzen, auch mecklenburgische und Leipziger Eindrittelmünzen, nebst hiesigen Scheidemünzen bei den Einnahmen und Kassen angenommen werden sollen

Archivaliensignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 12883 Mandate, Nr. 3449 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)

Kontext
12883 Mandate >> 007. Finanzen >> 007.03 Münzwesen >> 007.03.07 Annahme und Umprägung von Münzen
Bestand
12883 Mandate

Laufzeit
Dresden, 26. März 1762

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
21.03.2024, 08:05 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • Dresden, 26. März 1762

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