Urkunden

Jörg Bronn, B. zu Stuttgart, wegen aufrührerischer Reden daselbst gef., jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und gelobt mit einem Eid, in keinerlei Weise gegen den Schwäbischen Bund zu handeln, sich ferner den Bart stehen zu lassen, sein Leben lang in keine Zeche mehr zu gehen und keine Waffen mehr zu tragen. Außerdem verspricht er, im Falle einer erneuten Rückkehr Hz. Ulrichs sich dorthin zu begeben, wo der Bund die Gewalt hat, und dessen Befehle auszuführen. Sollte er sich noch mehr als der nachstehend gen. Reden schuldig gemacht haben, so verspricht er, sich auf Mahnung wieder im Gefängnis zu stellen. Er hatte auf dem Rathaus öffentlich erklärt, nachdem Hz. Ulrich die armen Leute auf der einen Seite "gebraten" habe, wolle der Bund sie jetzt auf der anderen Seite schinden, man könne und möge diese Dinge nicht mehr länger ertragen, sondern man müsse sehen, "wie man ihm tue", denn das Ding werde keinen Bestand haben.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4277
Umfang
Ausf., Perg.; 2 S.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: 1) Friedrich Pfoutt, Bm. 2) Ulrich Gabler, des Gerichts zu Stuttgart

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 2 S.

Kontext
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Bronn, Jörg
Indexbegriff Ort
Stuttgart S

Laufzeit
1519 Dezember 23 (Fr n. Thomas)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:49 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1519 Dezember 23 (Fr n. Thomas)

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