Urkunden

Markgraf Bernhard von Baden erlässt nach der Anhörung beiderseitiger Klagen und nach Beilegung des Streits zwischen der Äbtissin und dem Konvent unter Beiziehung gelehrter Geistlicher eine Ordnung für das Kloster Frauenalb. Im einzelnen geht es darin um den Gehorsam der Klosterfrauen gegenüber der Äbtissin, die Bestrafung von Ungehorsam, das Verbot eigenen Besitzes seitens der Klosterfrauen, den Gottesdienst, das Verbot der nächtlichen Beherbergung von Männern, die Pflichten der Äbtissin, die Beachtung des Schweigeverbots, die Tracht, die Aufnahme von Novizen, die Beratung von Klosterangelegenheiten, die Verwahrung des Klostersiegels, die Speisen, den jährlichen Kleideraufwand der Klosterfrauen, das Klostergesinde, die Beerbung verstorbener Klosterfrauen und die Stuben der Klosterfrauen.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

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Archivaliensignatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 40 Nr. 89
Alt-/Vorsignatur
Konv. 5
Kirchenvogtei
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Frauenalb

Siegler: Markgraf Bernhard von Baden; Äbtissin Margarethe von Frauenalb; Abt Albrecht von Gottesaue; Abt Marquard von Herrenalb

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: Siegel fehlen

Druck: Schöpflin, Historia Zaringo Badensis 5, S. 544-552

Publiziertes Regest: ZGO 23 (1871) S. 290-292; RMB 1, Nr. 1695

Kontext
Frauenalb >> Generalia
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 40 Frauenalb

Laufzeit
1396 Juli 21

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:08 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1396 Juli 21

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