Sachakte

Verordnung: Portozahlungen bei der Spedition von hessischen Behörden müssen geleistet werden, wenn aus der Kontrasignatur von Blechkapseln hervorgeht, dass es sich um portopflichtigen Inhalt handelt (ein Überweisungsschreiben vom 13. Juli 1843 anbei)

Archivaliensignatur
E 3 A, 85/6

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.1 Postwesen
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1843 Juli 4

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1843 Juli 4

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