Bestand

Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
1. Die Schenken von Stauffenberg
Im deutschen Adel gab es nach dem bekannten Historiographen und Genealogen Gabriel Bucelin (1599-1681) aus dem Benediktinerkloster Weingarten über 200 Familien, die sich Schenken nannten. Durch das von Claus Schenk Graf von Stauffenberg (1907-1944) am 20. Juli 1944 begangene Attentat auf Adolf Hitler sind die Schenken von Stauffenberg heute die bekannteste Adelsfamilie mit diesem Namen.
Entstanden ist der Name aus einem der Hofämter an den mittelalterlichen Höfen. Die wichtigsten Hofämter, die von adligen Dienstleuten ausgeübt wurden, waren der Kämmerer für das Geldvermögen, der Marschall für die Reitpferde, der Truchsess für die Hofverwaltung und der Mundschenk für den Weinvorrat. Seit dem 13. Jahrhundert waren die Hofämter nicht mehr von der Dienstleistung abhängig und wurden zum erblichen Familiennamen zahlreicher Adelsgeschlechter.
Die Schenken von Stauffenberg waren Dienstleute der Grafen von Zollern, die als mächtiges Hochadelsgeschlecht ein bedeutendes Territorium im deutschen Südwesten begründeten. Als erster bekannter Vorfahr der bis heute blühenden Adelsfamilie wird im Jahr 1251 der Ritter Werner Schenk urkundlich erwähnt.
Unter den zollerischen Dienstleuten haben aber nicht die Schenken, sondern die Truchsessen als erste den Namen Stauffenberg getragen. Die späteren Schenken von Stauffenberg erscheinen in der urkundlichen Überlieferung zunächst als Schenken von Zell oder Neuenzell und als Schenken von Erpfingen. Unter ihrem heute bekannten Namen treten sie erstmals im Jahr 1317 auf. Die Umstände, unter denen der Name Stauffenberg von den Truchsessen auf die Schenken der Grafen von Zollern übertragen wurde, konnten bisher nicht eindeutig geklärt werden.
Der Berg- und Ortsname Stauffenberg ist im gesamten deutschen Sprachgebiet verbreitet. Er meint einen spitzen Bergkegel, der einem umgedrehten Becher ohne Fuß gleich sieht, den man im Mittelhochdeutschen als "stouf" bezeichnete. Die erste Burg der Schenken von Stauffenberg befand sich vermutlich unterhalb der heutigen Wallfahrtskirche Mariazell in der Nähe des Zollerberges.
Um 1360 übertrug die Adelsfamilie den Namen Stauffenberg auf einen neuen Wohnsitz in Sichtweite des Zollerberges im Starzeltal bei Rangendingen. Von dieser zweiten Burg, bereits im 16. Jahrhundert war der Platz "mit Disteln verwachsen", ist heute fast nichts mehr zu sehen. Nach wechselvoller Besitzgeschichte wurde das Gelände von Fürst Friedrich von Hohenzollern (1891-1965) im Jahr 1954 Friedrich Schenk Freiherr von Stauffenberg (1908-1982) geschenkt und befindet sich seitdem wieder im Familienbesitz. Ein Denkmal erinnert an die Geschichte der Adelsfamilie.
Im Dienst der Grafen von Zollern waren die Schenken von Stauffenberg bis zu einer zollerischen Familienfehde im Jahr 1423. Als Parteigänger des unterlegenen Grafen Friedrich von Zollern, genannt der Öttinger, entfremdeten sie sich in zunehmendem Maße von ihren früheren Herren, von der sie aber bis zum Ende des 15. Jahrhunderts noch einige Lehen empfingen.
Durch die Heirat von Werner Schenk von Stauffenberg (+1485) mit Barbara Truchsessin von Bichishausen konnte die Adelsfamilie zwischen 1469 und 1471 mit der Herrschaft Wilflingen in Oberschwaben einen neuen Besitzmittelpunkt erwerben. Die Familie ist seitdem ununterbrochen dort ansässig. 1566 konnte Hans Schenk von Stauffenberg (+1582) nach seiner Heirat mit Barbara von Westernach (+1570) die Herrschaft Amerdingen in Franken übernehmen.
Mit den beiden Herrschaften teilten sich die Schenken von Stauffenberg in eine Wilflinger und eine Amerdinger Linie mit einigen Nebenlinien auf. Als Besitzer der Herrschaften Wilflingen und Amerdingen wurden die Schenken von Stauffenberg Mitglieder der schwäbischen und fränkischen Reichsritterschaft und stellten Ritterräteu nd Ritterhauptleute. Im Zeitalter der Reformation blieb die stets kaisertreue Adelsfamilie dem katholischen Glauben treu.
Durch die enge Anlehnung an das Erzhaus Habsburg ergaben sich für die Schenken von Stauffenberg seit dem 16. Jahrhundert im vorderösterreichischen Oberschwaben zahlreiche Dienstmöglichkeiten. Außerdem war die Adelsfamilie seit dem 16. Jahrhundert mit den benachbarten Domkapiteln eng verbunden und brachte insgesamt siebzehn Domherren hervor.
Zwei Familienmitglieder stiegen als Bischöfe sogar in den Reichsfürstenstand auf: Markwart Sebastian Schenk von Stauffenberg (1644-1693) als Bischof von Bamberg (1683) und Johann Franz Schenk von Stauffenberg (1658-1740) als Bischof von Konstanz (1704) und später auch als Bischof von Augsburg (1737). Über die Beziehungen zu den Domstiften erhielten die Familienmitglieder oft hohe Ämter in fürstbischöflichen Diensten und wirkten als Pfleger, Oberamtmänner, Statthalter, Oberstallmeister, Kämmerer, Hofräte, Geheimräte oder Oberhofmarschälle. Einige machten auch im Militärdienst Karriere, insbesondere Johann Friedrich Schenk von Stauffenberg (1660-1719) im Malteserorden.
Die Adelsfamilie konnte im Lauf der Zeit einige weitere Besitzungen in Schwaben und Franken erben oder kaufen: 1613/39 Rißtissen bei Ehingen in Oberschwaben, 1619/25 Lautlingen mit Margrethausen bei Balingen im Eyachtal der Schwäbischen Alb, 1691 Burggrub und Greifenstein bei Bamberg in der Fränkischen Schweiz, 1696 Baisingen bei Rottenburg am Neckar im Gäu, 1697/98 Beislingen bei Balingen am Rand der Schwäbischen Alb, 1716/30 Eberstall und 1747 Jettingen bei Burgau im bayrischen Schwaben.
Obwohl die Adelsfamilie aufgrund ihrer auswärtigen Dienste sich in ihren Herrschaften nur selten aufhielt, wurden doch stets standesgemäße Schlösser errichtet oder bereits bestehende Schlösser der Vorbesitzer ausgebaut und mit zeitgemäßen Parkanlagen versehen. Die wachsende Bedeutung zeigte sich in entsprechenden Rangerhebungen: 1698 wurden die Wilflinger und die Amerdinger Linie durch Kaiser Leopold I. in den Reichsfreiherrenstand erhoben (StAS Dep. 38 T 1 Nr. 1506 und 1507). 1791 erreichte die Wilflinger Linie mit Anton Schenk von Stauffenberg (1735-1803) bei Kaiser Leopold II. auch noch die Erhebung in den Reichsgrafenstand (StAS Dep. 38 T 1 Nr. 1511).
Bei der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches fielen durch die Mediatisierung der Reichsritterschaft 1805/06 Amerdingen, Burggrub und Greifenstein, Eberstall und Jettingen an das Königreich Bayern und Baisingen, Geislingen, Lautlingen Rißtissen, Wilflingen an das Königreich Württemberg. 1833 starb die Wilflinger Linie aus, mit der die Reichsgrafenwürde erlosch. Ihre Besitzungen übernahm die Amerdinger Linie.
Bis zum Ende der Monarchie im Jahr 1918 waren die Schenken von Stauffenberg Gutsbesitzer des ritterschaftlichen Adels. Wegen der Benachteiligung der ehemaligen Reichsritter im Königreich Württemberg begaben sie sich aber bevorzugt in den Staatsdienst des Königreichs Bayern. Franz Schenk von Stauffenberg (1801-1881) war dort als bayerischer Reichsrat besonders erfolgreich und wurde zu seinem 25-jährigen Jubiläum als Präsident der Kammer der Reichsräte durch König Ludwig II. von Bayern in den bayrischen Grafenstand erhoben (StAS Dep. 38 T 1 Nr. 2036). Er begründete die bis heute bestehende gräfliche Linie, aus der Claus Schenk Graf von Stauffenberg stammt, sein Bruder Friedrich Schenk von Stauffenberg (1806-1874) die ebenfalls bis heute bestehende freiherrliche Linie der Adelsfamilie.
2. Die Archive der Schenken von Stauffenberg im Staatsarchiv Sigmaringen
Wie bei anderen Adelsfamilien entstand auch bei den Schenken von Stauffenberg über Jahrhunderte eine umfangreiche Überlieferung aus Urkunden, Akten, Amtsbüchern sowie Karten und Plänen. In der Herrschaft Wilflingen ist ein Archiv mit in einem Findbuch verzeichneten Unterlagen erstmals in der Mitte des 17. Jahrhunderts erkennbar.
Neben dem Anwachsen von Archiven in den einzelnen Herrschaften kam es 1741 auf Initiative von Lothar Schenk Freiherr von Stauffenberg (1694-1758) zur Gründung eines Familien- und Direktorialkanzleiarchivs der Wilflinger Linie mit ausgewählten Unterlagen in Dillingen und später in Rißtissen. 1830 wurde die Bildung eines Gesamtarchivs für beide Linien beschlossen, das sich zunächst in Amerdingen und später in Eberstall befand. Neben dem Gesamtarchiv blieben allerdings auch die einzelnen Herrschaftsarchive weiterhin bestehen.
Aufgrund der Eheverbindungen von Franz Schenk Graf von Stauffenberg (1801-1881) mit Eleonore Gräfin Butler von Haimhausen (1807-1861) und von Friedrich Schenk Freiherr von Stauffenberg (1806-1874) mit Klementine Gräfin Butler von Haimhausen (1812-1879) wurde nach dem Aussterben der Grafen Butler von Haimhausen im 19. Jahrhundert deren Familienarchiv ebenfalls in das Gesamtarchiv aufgenommen. Eine ausführliche Darstellung zur Geschichte der Archive der Schenken von Stauffenberg wurde 1983 von Dr. Otto H. Becker veröffentlicht.
Das Gesamtarchiv wurde von 1845 bis 1847 durch den Patrimonialrichter Ehrensberger geordnet, der Urkunden und Akten zusammenfasste. Bei der Ordnung bildete er drei Abteilungen: I. Familie Schenk von Stauffenberg und ihr Personal, II. Herrschaften und III. Stiftungen. Innerhalb dieser Abteilungen erfolgte eine weitere Gliederung nach Sachbetreffen. Jede Urkunde und jede Akte erhielt eine von dieser Gliederung abgeleitete Signatur. Unter diesen Signaturen werden die Archivalien auch in den beiden grundlegenden Darstellungen der Familiengeschichte von Friedrich Schenk Freiherr von Stauffenberg (1806-1874) aus dem Jahr 1872 und von Professor Dr. Gerd Wunder aus dem Jahr 1972 nachgewiesen. Spätere Ergänzungen wurden der Abteilung "IV. Nachtrag" hinzugefügt.
Das erste Findbuch wurde 1912 auf Wunsch der Adelsfamilie durch den Pfarrer Hoermann aus Ried überarbeitet. Das maschinenschriftlich und handschriftlich erstellte Zettelrepertorium in zehn Bänden bildete fortan die Grundlage für die Benutzung des Gesamtarchivs. Die Titelaufnahmen waren aber teilweise sehr kurz. Bei der späteren Bearbeitung wurden vor allem bei Datierungen eine ganze Reihe von Fehlern festgestellt. Außerdem fehlte ein Personen- und Ortsregister.
1965/66 wurden das Herrschaftsarchiv Geislingen/Wilflingen, das Herrschaftsarchiv Lautlingen und das Gesamtarchiv unter Eigentumsvorbehalt dem Staatsarchiv Sigmaringen anvertraut. Das Herrschaftarchiv Geislingen/Wilflingen erhielt die Bestandsbezeichnung Dep. 36, das Herrschaftsarchiv Lautlingen Dep. 37 und das Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg Dep. 38.
Die Archive beinhalten eine Fülle wertvoller Quellen zur süddeutschen Adelsgeschichte und sind auch für die Lokalgeschichte der ehemaligen Herrschaftsorte von großer Bedeutung. Für eine Einsicht in die nach dem 1. Januar 1900 entstandenen Unterlagen ist eine Genehmigung der Schenk von Stauffenbergischen Familiengesellschaft erforderlich. Für die ausnahmslos vor dem 1. Januar 1900 entstandenen Urkunden bedeutet diese Bestimmung jedoch keine Einschränkung.
Nach der Übernahme der verschiedenen Archive begann das Staatsarchiv Sigmaringen mit ihrer Erschließung. Mit der Bearbeitung des umfangreichen Urkundenbestandes im Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg (StAS Dep. 38 T 1) wurde 1976 mit der Erschließung der Urkunden über die Herrschaft Wilflingen durch Dr. Otto H. Becker begonnen. Das Findbuch wurde 1981 von der damaligen Landesarchivdirektion Baden-Württemberg in der Reihe "Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg" veröffentlicht.
Zur Bearbeitung der übrigen Urkunden über die Famili e und die anderen Herrschaften beantragte das Staatsarchiv Sigmaringen die Förderung eines Erschließungsprojektes bei der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg. Mit dieser Unterstützung konnten die noch unbearbeiteten Urkunden vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Mai 2008 durch den Autor dieser Einleitung erschlossen werden.
3. Die Erschließung des Bestandes im Staatsarchiv Sigmaringen
Die Grundordnung des Gesamtarchivs in die Abteilungen I. Familie Schenk von Stauffenberg und ihr Personal, II. Herrschaften und III. Stiftungen wurde bei der Neuverzeichnung beibehalten. Innerhalb der Abteilungen hat der Bearbeiter jedoch die ursprüngliche Ordnung der Urkunden nach Sachbetreffen aufgelöst und nach der allgemein üblichen Methode chronologisch geordnet. Dabei kam es zu einigen Umordnungen, da die früheren Bearbeiter einige Urkunden nicht richtig zugeordnet haben. Insbesondere wurden alle Urkunden aus der Abteilung "IV. Nachtrag" entnommen, die sich zweifelsfrei einer anderen Abteilung zuweisen ließen. Die alte Signatur wird aber immer angegeben, so dass der frühere Zusammenhang erkennbar bleibt.
Verpackt waren die Urkunden ursprünglich meistens in Umschlägen mit dem Titel "Acten [des] Freyherrlich Schenk von Stauffenbergischen Familien-Archives". Unter einem Strich folgt eine kurze Inhaltsangabe der jeweiligen Urkunden, manchmal auch Sammelbezeichnungen für Urkunden mit ähnlichem Inhalt. Unten links wurde schließlich die Archivsignatur wie zum Beispiel "II. Rißtissen. c. nr. 3" vermerkt. Bei der Hinterlegung des Bestandes im Staatsarchiv Sigmaringen wurden die Titel der Umschläge herausgeschnitten und den in Briefumschlägen neu verpackten Urkunden beigegeben.
Die Erschließung des Bestandes wurde durch den Bearbeiter auf der Grundlage der "Richtlinien und Handlungsanweisung für die Regestierung von Urkunden mit scopeArchiv" des Landesarchivs Baden-Württemberg aus dem Frühjahr 2005 durchgeführt. Die Urkunden über die Herrschaften (2/3 des Bestandes) wurden wegen ihrer großen Bedeutung für die Orts- und Landesgeschichte sehr ausführlich regestiert, die Urkunden über die Familie (1/3 des Bestandes) dagegen knapper.
Bei den Urkunden über die Familie war es das Ziel des Bearbeiters, auf der Grundlage des alten Findbuches durch Überprüfung der Datierungen und Aufnahme der wichtigsten Personen- und Ortsnamen und Sachbetreffe einen besseren Zugang als bisher zu schaffen. Bei den Herrschaften wurden bis 1600 alle Personen- und Ortsnamen in die Regesten aufgenommen. Umfangreiche Aufzählungen von Personen- und Ortsnamen nach 1600 wie etwa in Notariatsinstrumenten bei Erbhuldigungen wurden nicht in die Regesten aufgenommen, werden aber durch einen pauschalen Verweis angegeben. Allgemeine Urkundenwendungen wurden in der Regel nicht aufgenommen, aber meistens durch folgenden Schluss kenntlich gemacht: "Der Aussteller erklärt abschließend Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung". Dorsualvermerke wurden aufgenommen, wenn sie ergänzende Angaben zum Urkundeninhalt bieten.
Bei der Erschließung des Bestandes wurde ein Personen-, Orts- und Sachindex angelegt. Die Zahlen nach den Registerbegriffen verweisen auf die laufende Nummer der Regesten. Die in den Urkunden genannten Familienmitglieder der Schenken von Stauffenberg haben in den Regesten und in den Indices die bei Gerd Wunder in seinen Stammtafeln kursiv gesetzten (Haupt-)Vornamen erhalten. Mit diesen Vornamen erscheinen sie in diesem familiengeschichtlichen Standardwerk in der Darstellung und im Register. Wenn der oder die Vornamen in den Urkunden von diesem standardisierten Vornamen abweichen, sind sie in den Regesten in Klammern angegeben.
Nach den Angaben bei Gerd Wunder wurden zudem die Lebensdaten in die Indices übernommen. Ehefrauen werden nach Möglichkeit sowohl unter ihrem Geburts- und späteren Familiennamen angegeben. Bei Namensgleichheit weiblicher Familienmitglieder wurden zur Unterscheidung bei den Familiennamen teilweise die früheren Geburts- oder späteren Familiennamen in Klammern ergänzt. Nach Möglichkeit sind auch die Lebensdaten angegeben. Wenn die Lebensdaten nicht ermittelt werden konnten, wird in eckigen Klammern das Jahr oder der Zeitraum angegeben, in dem die betreffende Person bei Gerd Wunder oder in den vorliegenden Regesten erwähnt wird.
Berufs- und Amtsbezeichnungen wurden bei den Personenindices in der Regel nicht aufgenommen, sondern mit den jeweiligen Begriffen wie "Amtleute" oder "Einwohner" unter den jeweiligen Territorien, Institutionen oder Orten zusammengefasst. Eine Ausnahme bilden die (Fürst-)Bischöfe und die Äbte von Klöstern, bei denen auch ihr Amt und (Fürst-)Bistum oder ihr Kloster angegeben wird. Ähnlich wird bei weltlichen Amtsträgern verfahren, von denen nur die Vornamen bekannt sind.
Adlige unterhalb des Grafenstandes wurden im Personenindex nur unter der Bezeichnung "von" erfasst. Die Mitglieder der umfangreichen Familie vom Stain wurden mit den älteren Stammtafeln von Hattstein und Krick und einer von Professor Dr. Rudolf Seigel erstellten neueren Stammtafel identifiziert. Wegen der häufigen Namensgleichheit bleibt aber ein Unsicherheitsfaktor, zumal die älteren Stammtafeln nicht fehlerfrei und widerspruchslos sind. Einmal mehr zeigte sich bei diesem Erschließungsprojekt, dass eine grundlegende Familiengeschichte dieser für den südwestdeutschen Adel so bedeutenden Herren von Stain leider fehlt.
Zur Identifizierung der ebenfalls häufig vorkommenden Mitglieder der Adelsfamilien Ifflinger-Granegg, der Sulzer Linie der Freiherren von Geroldseck, der Herren von Bubenhofen und der Herren von Stotzingen wurden die Stammtafeln in der zur Geschichte dieser Adelsfamilien vorliegenden Literatur verwendet. Zur näheren Bestimmung namensgleicher Personen wurden die darin eingeführten Ordnungszahlen verwendet, teilweise wurden die Ordnungszahlen vom Bearbeiter auch ergänzt. Falls keine Ordnungszahlen eingeführt sind, wurden stellenweise auch Verwandtschaftsbezeichnungen hinzugefügt (Vater und Sohn oder Onkel und Neffe), wenn sie aus den Urkunden hervorgehen. Bei weltlichen und geistlichen Herrschern sind im Regelfall die Lebensdaten in runden und die Regierungszeiten in eckigen Klammern angegeben.
Die Identifizierung der Ortsnamen erfolgte auf übliche Weise durch Angabe der heutigen Verwaltungszugehörigkeit mit den amtlichen KFZ-Kennzeichen. Orte in Frankreich wurden mit dem Länderkennzeichen F und Namen der Départements, Orte in Österreich mit dem Länderkennzeichen A und den KFZ-Kennzeichen der Bezirkshauptmannschaften (BH) und Orte in der Schweiz mit dem Länderkennzeichen CH und den KFZ-Kennzeichen der Kantone (KT) identifiziert. Orte in anderen Ländern wurden nur durch das Länderkennzeichen identifiziert.
Die Ausstellungsorte von Urkunden wurden mit der Ergänzung (Ausstellungsort) ebenfalls in den Ortsindex aufgenommen. Der Ortsindex weist nach dem Ortsnamen die wichtigsten Sachbetreffe nach. Einzelne Güter und Höfe werden nur allgemein angegeben. Flurnamen wurden grundsätzlich nicht aufgenommen, aber pauschal angegeben.
Der Sachindex weist wichtige Themen nach, die in den Urkunden behandelt werden. Meistens wurden diese Begriffe den Urkunden selbst entnommen, in einigen Fällen wurden aber auch textfremde Begriffe verwendet, die sich aber aus dem Inhalt der Urkunden ergeben. Das Sachregister kann aber nicht den gleichen Anspruch auf Objektivität erheben wie das Personen- und Ortsregister, da ein subjektiver Blick des Bearbeiters nicht immer zu vermeiden ist.
Bei der Erschließung des Bestandes wurde der Bearbeiter von Herrn Professor Dr. Rudolf Seigel und Herrn Arch ivdirektor Dr. Volker Trugenberger mit Rat und Tat bei zahlreichen Fragen unterstützt. mit. Dafür sei ihnen herzlich gedankt.
Sigmaringen, den 31. Mai 2008
Carsten Kohlmann M.A.
Inhalt und Bewertung
Das Findbuch zu dem von Otto H. Becker erschlossenen Selektbestand Depositum 38 Urkunden der Herrschaft Wilflingen wurde 1981 in der Reihe "Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg" als Band 17 herausgegebenen. Im Oktober 2008 hat Holger Fleischer die darin abgedruckten 224 Urkundenregesten gescannt und die Scanfehler bereinigt. Carola Traub las die Daten in der Zeit von November 2008 bis März 2009 in den von Carsten Kohlmann erschlossenen Bestand Depositum 38 T 1 ein. Wie im gedruckten Inventar tragen sie die Bestellnummern 1 bis 221. Im Anschluss erstellte Frau Traub die Orts-, Personen- und Sachindices.
Die von Otto H. Becker verfasste Einleitung wird zum besseren Verständnis nachfolgend wiedergegeben. Sein Abkürzungsverzeichnis zu den Urkundenregesten 1 bis 221 ist im Feld "Abkürzungen" enthalten.
Einleitung
l. ZUR GESCHICHTE VON WILFLINGEN UND EGELFINGEN
Der 1086 erstmals erwähnte Ort Wilflingen[1] war ursprünglich Sitz eines gleichnamigen Ortsadels, der jedoch schon im 13. Jahrhundert in benachbarte Städte abgewandert war[2]. Bereits 1274 bestand der Ort aus den Dörfern Groß- und Kleinwilflingen[3], wobei letzteres auch Enhofen genannt wurde. Die beiden Dörfer bildeten in der Folgezeit jedoch stets eine Gemeinde[4].
Im 13. Jahrhundert hatten in Wilflingen u. a. die Herren von Gundelfingen, die Grafen von Veringen, die Grafen von Grüningen-Landau, das Kloster Heiligkreuztal sowie das Konstanzer Domkapitel Besitz und Rechte inne[5]. Als Ortsherrschaft erscheint dann seit Anfang des 14. Jahrhunderts eine Linie der Herren von Hornstein, die sich nach Schatzberg oder auch nach Wilflingen nannte[6]. Möglicherweise saß in Wilflingen zeitweise wenigstens eine Nebenlinie der Herren von Hornstein zu Schatzberg[7].
1438 verkaufte Hans von Hornstein zu Schatzberg für 6200 fl die Dörfer Groß- und Kleinwilflingen und den Weiher zu Langenenslingen an den württembergischen Landhofmeister Hans Truchseß von Bichishausen[8]. Dieser suchte seinen neu erworbenen Besitz zu arrondieren und erwarb zu diesem Zweck 1440 von Konrad von Hornstein die Vogtrechte an der Kirche zu Wilflingen bei dem Schloß mit Zubehör und Einkünften[9].
Über die Tochter des Käufers, Barbara Truchsessin von Bichishausen, die sich um 1454 mit Werner Schenk von Stauffenberg vermählte[10], gelangte der Wilflinger Besitz an die Schenken von Stauffenberg, einem Geschlecht, das im 13. Jahrhundert das Schenkenamt der Grafen von Zollern innehatte[11].
Der Enkel des Schenken Werner, Sebastian Schenk von Stauffenberg, kaufte 1538 für 1600 fl von der Rosina von Gültlingen den Burgstall Schatzberg mit dem Dorf Egelfingen samt Zubehör[12]. Diese mit der Burg Schatzberg zusammenhängende Herrschaft war im 14. Jahrhundert über die Habsburger an die Herren von Hornstein gelangt und war danach Sitz der schon erwähnten Schatzberger Linie der Hornsteiner[13]. 1487 verkaufte Jörg von Hornstein gen. Hertenstein zu Grüningen den Burgstall Schatzberg mit dem Dorf Egelfingen und Zubehör an den Sigmaringer Obervogt Hans von Mulfingen[14], den Großvater der Rosina von Gültlingen[15].
Mit der Erwerbung von Egelfingen hatte der Besitz der Schenken von Stauffenberg in diesem Bereich seinen endgültigen Umfang erreicht. In der 1566 unter den Söhnen des Schenken Sebastian vorgenommenen Erbteilung fiel der Komplex Wilflingen und Egelfingen an Albrecht Schenk von Stauffenberg[16]. Er war der Stammvater der sogenannten Wilflinger Linie der Familie[17].
Die Herren von Wilflingen waren außerdem Patronatsherren der sogenannten Unteren Pfarrkirche bei dem Schloß[18] und seit 1560 der St. Lupus geweihten sogenannten Oberen Pfarrkirche[19] der Gemeinde. Letztere verlor 1615 ihre Rechte als Pfarrkirche und wurde um 1720 bis auf den Kirchturm abgerissen[20]. Seither ist die Unte re Kirche alleinige Pfarrkirche in Wilflingen. Den Schenken stand ferner das Präsentationsrecht für je eine Kaplanei[21] - und Frühmeßpfründe[22] in Wilflingen zu.
Die beiden aneinandergrenzenden Herrschaften Wilflingen und Egelfingen wuchsen unter den Schenken von Stauffenberg, wie dies die herrschaftlichen Rechnungen veranschaulichen[23], verwaltungsmäßig zu einer Einheit zusammen. Die rechtliche Stellung der Herrschaft in Wilflingen und Egelfingen war jedoch recht unterschiedlich.
So konnten die Schenken nach gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Grafen von Werdenberg und danach mit den Grafen von Zollern, die ihre Grafenrechte in der Grafschaft Sigmaringen durchzusetzen trachteten[24], erst im sogenannten Riedlinger Vertrag von 1582 das Hochgericht in einen ausgemarkteten Bezirk außerhalb des Wilflinger Dorfetters und in den Wilflinger Wäldern das Recht, Holzdiebstähle ahnden zu dürfen, behaupten[25]. In Egelfingen dagegen konnten sie ihre Ansprüche auf das Hochgericht gegenüber der Grafschaft Sigmaringen nicht durchsetzen, sondern mußten sich mit dem Niedergericht begnügen[26]. In weiteren Auseinandersetzungen mit den Grafen von Sigmaringen ist es den Schenken 1589 dann endgültig gelungen, das kleine Waidwerk in einem bestimmten Gebiet des Wilflinger Zwing und Banns durchzusetzen[27]. Das Ausstocken von Wäldern erscheint erst im 18. Jahrhundert als gesichertes Recht der Schenken von Stauffenberg[28].
Die Streitigkeiten mit den Sigmaringer Grafen brachten der reichsritterschaftlichen Familie[29] insgesamt gesehen keine nennenswerten Nachteile. Auch die nächsten Generationen bewiesen, daß sie nicht nur gute Verwalter ihres ererbten Besitzes waren. Nicht wenige Angehörige der Familie machten im Militärdienst, als Beamte in landesherrlichen Diensten sowie in der katholischen Kirche Karriere[30]. Johann Franz Schenk von Stauffenberg (1658-1740) von der Wilflinger Linie stieg als Bischof von Konstanz und Augsburg[31] wie kurz vor ihm Marquard Sebastian Schenk von Stauffenberg (1644-1693) von der Amerdmger Linie als Bischof von Bamberg[32] sogar in den Reichsfürstenstand auf. Fürstbischof Johann Franz hat sich in Wilflingen mit dem Umbau des Schlosses (1710-1719)[33], dem Neubau der Pfarrkirche (1728-1730)[34] und mit der Anlegung des Eisighofs (vor 1727)[35] bleibende Denkmäler gesetzt.
Vor allem aber gelang es den Schenken von Stauffenberg beider Linien, den ererbten Besitz durch Heirat, Belehnungen und durch käufliche Erwerbungen bedeutend zu mehren. Die Amerdinger Linie konnte außer dem Komplex Amerdingen bei Nördlingen (l566/74)[36] die fürstlich bambergischen Lehengüter Greifenstein und Burggrub (169l)[37] erwerben. Noch erfolgreicher war die Wilflinger Linie. Von den zahlreichen Erwerbungen waren von dauerhafter Bedeutung für die Familie die Erwerbungen von Rißtissen (1613/39)[38], Lautlingen mit Margrethausen (1619/1625)[39], Baisingen (1696)[40], Geislingen (1697/ 98)[41] sowie von Eberstall (1716/30)[42] und von Jettingen (1747)[43].
Der Aufstieg der Familien fand seine Anerkennung. 1698 wurden die Schenken von Stauffenberg Wilflinger Linie[44] und Amerdinger Linie[45] in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Die Wilflinger Linie erreichte 1791 sogar die Erhebung in den Reichsgrafenstand[46]. Die angestrebte Reichsstandschaft blieb der nunmehr reichsgräflichen Linie der Schenken von Stauffenberg jedoch versagt[47]. Infolge der Mediatisierung der Reichsritterschaft 1805 gelangten Wilflingen und Egelfingen unter württembergische Landeshoheit[48]. Das damals eingerichtete Patrimonialgericht Wilflingen wurde bereits 1809 wieder aufgehoben[49].
Die Versuche des souveränen Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen nach Abschluß des Rheinbundes 1806, sich der ehemaligen reichsritterschaftlichen Herrschaft Wilflingen zubemäc htigen, wodurch die Exklave Langenenslingen mit dem Fürstentum verbunden worden wäre, schlugen fehl. Die Herrschaft Wilflingen blieb württembergisch und wurde dem Oberamt Riedlingen zugewiesen[50].
1833 starb die reichsgräfliche Linie der Schenken von Stauffenberg aus. Ihre Güter und Rechte zu Wilflingen, Geislingen, Baisingen, Lautlingen und Rißtissen im Königreich Württemberg sowie die Herrschaften Jettingen und Eberstall im Königreich Bayern fielen gemäß Erbverträge und fideikommissarischer Bestimmungen an die Amerdinger Linie[51], deren Herrschaften Amerdingen, Burggrub und Greifenstein unter bayerische Landeshoheit gelangt waren.
Nach dem Tode des 1874 in den bayerischen Grafenstand erhobenen Freiherrn Franz Schenk von Stauffenberg[52] i.J. 1881 wurden zwei Fideikommisse errichtet, das gräfliche mit Jettingen, Eberstall, Amerdingen, Greifenstein, Lautlingen, Baisingen, und das freiherrliche mit Rißtissen, Wilflingen und Geislingen[53].
Die nach Ablösung der Feudallasten im 19. Jahrhundert noch verbliebenen Vorrechte des Adels[54] wurden nach dem l. Weltkrieg durch die Aufhebung der fideikommissarischen Bindungen der Vermögen 1919/20 in Bayern und Württemberg sowie durch das Reichsgesetz zur Beseitigung der Vorrechte des Adels 1920 aufgehoben. Die gräflichen und freiherrlichen Linien der Schenken von Stauffenberg zogen aus dieser Entwicklung die Konsequenzen, hoben 1922 den Familienvertrag von 1830 auf und teilten die Familiengüter unter sich auf. Das Schloß und die Güter zu Wilflingen wurden dabei einem Angehörigen der freiherrlichen Linie der Familie Schenk von Stauffenberg zugesprochen[55].
Die Dörfer Wilflingen und Egelfingen gelangten nach Aufhebung des Oberamts Riedlingen 1938 an den Landkreis Saulgau und 1973 an den Landkreis Biberach; Egelfingen wurde 1972 und Wilflingen 1975 nach Langenenslingen eingemeindet.
2. ZUR BILDUNG UND VERZEICHNUNG DES BESTANDS
Das Archiv der Grafen und Freiherren Schenk von Stauffenberg, das als Depositum 38 im Staatsarchiv Sigmaringen verwahrt wird, wurde 1847 in Amerdingen formiert. Den Grundstock dieses nunmehr ca. 90 lfd. m Schriftgut umfassenden Gesamtarchivs der Familie Schenk von Stauffenberg bildete vornehmlich das Archiv- und Registraturgut, das in den stauffenbergischen Herrschaften Amerdingen, Baisingen, Burggrub, Eberstall, Geislingen, Greifenstein, Jettingen, Lautlingen, Rißtissen und Wilflingen erwachsen war.
Vorliegendes Selekt besteht im wesentlichen aus den Urkunden, die damals in der II. Abteilung des Gesamtarchivs unter dem Betreff Wilflingen zusammengefaßt wurden. Als abgebende Stellen konnten aus den wenigen einschlägigen Unterlagen das Archiv und das Rentamt Wilflingen sowie das Hauptarchiv zu Rißtissen ermittelt werden.
Über die Existenz des Archivs beim herrschaftlichen Amt zu Wilflingen werden wir erstmals durch ein Repertorium unterrichtet, das, nach Laufzeit der darin aufgeführten Archivalien und der Schrift zu schließen, um die Mitte des 17. Jahrhunderts angefertigt wurde. Es enthält, in 40 Rubriken gegliedert, vor allem Unterlagen, die aus der Verwaltung der Herrschaft Wilflingen mit Egelfingen erwachsen sind, aber auch Heiratsabreden, Testamente und Prozeßakten der Schenken von Stauffenberg Wilflinger Linie[56].
Der Besitzzuwachs der Wilflinger Linie in Schwaben und die damit verbundene Steigerung der Verwaltungsaufgaben zogen eine Umgestaltung der Archivorganisation nach sich. Neben den in den einzelnen Herrschaften bestehenden Amtsarchiven wurde in den 40er Jahren des 18. Jahrhunderts in Dillingen, dem Hauptwohnsitz des Reichsfreiherrn Lothar[57] und danach des Reichsgrafen Anton Damian Hugo Schenk von Stauffenberg[58], ein weiteres Archiv, ein Familien- und Direktorialkanzleiarchiv gebildet. Es enthielt, wie aus einem von dem Konsulenten Volkmutha ngefertigten Repertorium hervorgeht, vor allem jüngere Unterlagen der Familie und Verwaltungsschriftgut[59]. An dieses Auslesearchiv folgte 1741 auch das Amt Wilflingen Archivalien aus[60]. Umfangreichere Zugänge erhielt das Dillinger Archiv zwischen 1779 und 1792 vom Amt Jettingen[61].
Wohl im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Kanzleidirektion in Rißtissen wurde 1801 auch das Familien- und Direktorialkanzleiarchiv von Dillingen dorthin verlagert[62]. Diese als Hauptarchiv bezeichnete Institution erhielt bis 1812 bedeutende Achivalienzugänge aus Jettingen, Wilflingen, Lautlingen und Geislingen[63]. Die Archivalien wurden nach Sachbetreffen geordnet und durch ein Verzeichnis des Kanzleidirektors von Bock 1801/12 behelfsmäßig erschlossen[64].
Das Hauptarchiv in Rißtissen bedeutete zwar einen Fortschritt, die Zersplitterung der für die Gesamtfamilie und die Familienstammgüter in Württemberg und Bayern bedeutsamen Archivalien war dadurch jedoch noch nicht aufgehoben. Auch der mehrfach zwischen den Linien vereinbarte gegenseitige Austausch von ausführlichen Güterbeschreibungen[65] konnte diese Mängel nicht beseitigen. Den ersten Schritt zu einer umfassenden Lösung des Problems brachte 1830 der Familienvertrag zwischen der Wilflinger und Amerdinger Linie der Schenken von Stauffenberg. In dem Vertragswerk wurde nämlich der Familienrat für alle Dokumente und Unterlagen, die für die Familie, die Familienfideikommisse und Stammgüter von Bedeutung waren, sowie die Unterlagen und Rechnungen des Bieringer Reservefonds und der Stiftungen für zuständig erklärt[66].
Mit dem Eintritt der Amerdinger Linie in die Rechte und den Besitz der 1833 erloschenen reichsgräflich Wilflinger Linie war der Weg zu einer umfassenden Reform des stauffenbergischen Archivwesens geöffnet. Wann die Entscheidung gefällt wurde, in Amerdingen ein stauffenbergisches Gesamtarchiv einzurichten, konnte nicht ermittelt werden. Ebensowenig war festzustellen, nach welchen konkreten Auswahlkriterien die Ausfolgung von Archiv- und Registraturgut erfolgen sollte. Genaue Bestimmungen sind erst in der Instruktion des Freiherrn Franz Schenk von Stauffenberg, des späteren Grafen Stauffenberg[67], für das Archiv zu Amerdingen von 1847 greifbar. Danach sollte das Familienarchiv alle die die freiherrlich Schenk von Stauffenbergische Gesamtfamilie, deren Verfassung und Verhältnisse und Fideikommißherrschaften in Bayern und Württemberg betreffenden Urkunden und Akten umfassen[68]. Diese generelle Bestimmung wurde in einem weiteren Paragraphen der Instruktion noch spezifiziert[69].
Jedenfalls wurde 1835 in den Archiven und Registraturen der stauffenbergischen Rentämter damit begonnen, Urkunden und Akten auszuscheiden und nach Amerdingen zu überführen[70]. 1836 wurden auch von Wilflingen Urkunden an das Amerdinger Archiv extradiert[71]. Darunter befand sich u. a. auch der Spruchbrief des Rottweiler Hofgerichts von 1439 mit dem inserierten Kaufbrief von Wilflingen[72].
Die in Amerdingen als Archivare eingesetzten Patrimonialrichter oder Rentbeamten waren mit der ihnen übertragenen Aufgabe, ein Gesamtarchiv zu bilden, offensichtlich überfordert, wie den Protokollen über die Extraditionen des Archivs zu entnehmen ist[73]. So befand sich das Archiv im Frühjahr 1845 immer noch in einem völlig ungeordneten Zustand. Repertorien oder Verzeichnisse waren auch nicht vorhanden[74].
Eine Änderung dieses unhaltbaren Zustands brachte erst der am 17. Juli 1845 mit der Leitung beauftragte Patrimonialrichter Ehrensberger. Schon am 9. Januar 1846 legte er dem Freiherrn Franz Schenk von Stauffenberg ein von ihm entworfenes Ordnungsschema für das Archiv zur Begutachtung vor[75]. Der Freiherr antwortete in einem Schreiben vom 14. Januar d.J.: Gegen die entworfene Einrichtung des Archives findet sichn ichts zu erinnern und wünsche ich nur, daß die Ordnung und Herstellung des Repertonums bald möglichst erfolge[76].
Die Archivordnung Ehrensbergers sah die Bildung von drei Abteilungen vor: I. Familie Schenk von Stauffenberg und ihr Personal, II. Herrschaften und III. Stiftungen. Innerhalb der Abteilungen I und III war eine Ordnung der Archivalien nach Sachbetreffen vorgesehen. In der Abteilung II sollte das Archivgut in Unterabteilungen den einzelnen Herrschaften zugeordnet werden. Die einzelnen Unterabteilungen waren wiederum nach Sachbetreffen gegliedert[77].
Ehrensberger ist bei seinen Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten dem vorgelegten Plan weitgehend gefolgt. Eine wesentliche Änderung bestand nur darin, daß er alle Archivalien, die den Abteilungen I bis III nicht subsumiert werden konnten, einem als IV bezeichneten Nachtrag zuwies. Ehrensberger schloß 1847 seine Arbeit mit der Vorlage eines Bandrepertoriums ab[78].
Die Leistung Ehrensbergers war sehr verdienstvoll. Doch wie allen künstlich gebildeten Archivordnungen haftete auch der Amerdinger Mängel an. Die Durchsicht des Bandrepertoriums zeigt, daß die Aufteilung der Archivalien insbesondere in ein Familienarchiv (Abteilung I) und in ein Herrschaftsarchiv (Abteilung II) ebensowenig durchführbar war wie in den größeren Archiven, in denen im 19. Jahrhundert nachträglich Hausarchive von regierenden oder ehemals regierenden Dynastien gebildet worden waren. Man denke hier vor allem auch an die unglückliche Einteilung des Fürstl. Hohenzollernschen Archivs in Sigmaringen in die Hausarchive Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen sowie in die Domänenarchive Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen[79].
Die Archivordnung Ehrensbergers behielt auch in der Folgezeit ihre Gültigkeit. Das von Familienmitgliedern und den stauffenbergischen Rentämtern abgegebene Schriftgut wurde dem vorgegebenen Ordnungsplan entsprechend dem Gesamtarchiv einverleibt. Viele Unterlagen blieben jedoch ungeordnet und unverzeichnet in Amerdingen liegen, wie überhaupt das Gesamtarchiv in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts in einem desolaten Zustand gewesen zu sein scheint. Über die Verhältnisse des Archivs berichtet Graf Berthold Schenk von Stauffenberg in einem Gutachten vom 26. Juli 1910: Diese Arbeit wurde zum Teil von Leuten vorgenommen, die sich in dieser Arbeit gar nicht auskannten, es wurden dadurch nur die Pergamente und Lehenbriefe eingesandt, die Correspondenz, die sich auf diese Urkunden bezog, verblieb bei den Rentämtern oder wurde als wertlos nicht beachtet und ging zum Teil zu Verlust. Es bestanden zwar Vorschriften für das Archiv, aber sie wurden nicht beachtet und deshalb fehlen auch von diesen Akten verschiedene[80].
1901 wurde das Archiv von Amerdingen nach Eberstall bei Jettingen übergeführt. Graf Berthold und Freiherr Franz Schenk von Stauffenberg wiesen ihre Rentämter an, die nach der Instruktion von 1847 für das Archiv bestimmten Unterlagen nach Eberstall auszufolgen[81]. Für die notwendig gewordenen Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten konnte in Eberstall Pfarrer Hoermann aus Ried gewonnen werden[82].
Dieser verleibte die neuen Zugänge dem schon bestehenden Archivkörper ein und verzeichnete das gesamte Archiv neu. Durch das 1912 von Pfarrer Hoermann fertiggestellte Archivrepertorium war zwar das Repertorium Ehrenbergers überholt, seine Archivordnung blieb jedoch weiterhin bestehen. Das 1912 angefertigte Repertorium befindet sich bei der Schenk von Stauffenbergischen Verwaltung in Jettingen. Ein weiteres Exemplar mit späteren Zusätzen wird als Zettelrepertorium in 10 Ordnern im Staatsarchiv Sigmaringen verwahrt.
Die nach 1912 ausgefolgten Unterlagen wurden, wie die mit anderer Hand oder mit Schreibmaschine geschriebenen Zusätze des Sigmaringer Archivrepertorium s zeigen,entweder nach ihren jeweiligen Betreffen dem Gesamtarchiv eingeordnet oder wurden ohne weitere innere Differenzierung geschlossen als Anhang dem entsprechenden Herrschaftsarchiv einverleibt. Die im Repertorium unter der Signatur Wilflingen, Anhang verzeichneten Urkunden bilden einen wesentlichen Bestandteil des vorliegenden Selekts.
Bei den stauffenbergischen Rentenämtern blieben indes recht beträchtliche Mengen Schriftgut zurück, vor allem Rechnungsbände und Beilagen, aber auch Urkunden und Akten. Es kam sogar vor, daß Akten und Urkunden, die im Gesamtarchiv verwahrt wurden, von den abgebenden Rentämtern wieder zurückgefordert wurden und dort verblieben[83]. So wurden u. a. 1938 auch der Spruchbrief des Rottweiler Hofgerichts von 1439 mit dem darin inserierten Kaufbrief von Wilflingen[84] aus dem Gesamtarchiv dem Rentamt Wilflingen wieder überstellt[85].
Nach Abschluß von Depositalverträgen mit den Eigentümern wurden 1966 das Geislinger Archiv (ca. 42 lfd. m) und das Lautlinger Archiv (ca. 66 lfd. m) als Deposita 36 (Freiherrl. Schenk von Stauffenbergisches Archiv Wilflingen/Geislingen)[86] und 37 (Gräfl. Schenk von Stauffenbergisches Archiv Lautlingen)[87] im Staatsarchiv Sigmaringen hinterlegt. Weitere Ablieferungen (ca. 22 lfd. m) tätigte 1976 Baron Friedrich Schenk von Stauffenberg, Wilflingen[88]. Um eine mögliche Zersplitterung des Gesamtarchivs zu vermeiden, erklärte sich die Familie Schenk von Stauffenberg bereit, auch dieses Archiv als Depositum im Staatsarchiv Sigmaringen zu hinterlegen. Es wurde am 13. Oktober 1966 von Bediensteten des Staatsarchivs Sigmaringen in Eberstall neu verpackt und nach Sigmaringen übergeführt. In dem am 24. Oktober/12. Dezember 1966 zwischen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg und dem Grafen Markwart Schenk von Stauffenberg, Jettingen, abgeschlossenen Depositalvertrag wurde u. a. vereinbart, daß das Staatsarchiv Sigmaringen das Gesamtarchiv neu verzeichnen und geschlossen aufstellen wird.
Nach eingehender Sichtung wurde man sich bald klar, daß die Neuverzeichnung des Gesamtarchivs nur etappenweise unter Beibehaltung der vorgegebenen Archivordnung realisiert werden könne. So wurden zuerst die Urkunden von den Akten getrennt und nach den vorhandenen Archivsignaturen separat in Pappkartons gelagert. Die vereinbarte Inventarisierung des Gesamtarchivs sollte mit der Anfertigung eines Repertoriums der Urkunden der Herrschaft Wilflingen begonnen werden.
1976 wurden alle Urkunden, die in der II. Abteilung des Gesamtarchivs unter dem Begriff Wilflingen sowie in dem dazugehörigen Anhang verzeichnet waren, herausgenommen und zu einem Urkundenselekt formiert. Dem Teilbestand wurden später ferner die Urkunden einverleibt, die im Mai 1976 von Baron Friedrich Schenk von Stauffenberg als Accession 14/1976 dem Staatsarchiv Sigmaringen zur Verwahrung übergeben worden sind. Auf diese Weise gelangte u. a. auch der 1938 von Jettingen nach Wilflingen zurückgegebene Spruchbrief des Rottweiler Hofgerichts von 1439 wieder in das Gesamtarchiv[89]. Dem Selekt wurden außerdem noch Urkundenabschriften, die in dem Aktenfaszikel mit der Signatur II Wilflingen b 7 verwahrt wurden, sowie drei Urkunden aus der IV. Abteilung Nachtrag des Gesamtarchivs, die eindeutig aus dem Wilflinger Archivbestand stammten, einverleibt.
In das Selekt nicht aufgenommen wurden dagegen die sowohl für die Geschichte der Familie Schenk von Stauffenberg als auch für die Geschichte der Herrschaft Wilflingen gleichermaßen bedeutsamen Diplome aus der Abteilung I des Gesamtarchivs[90]. Die Herausnahme dieser Urkunden hätte konsequenterweise die allmähliche Aushöhlung des von Ehrensberger gebildeten Familienarchivs nach sich gezogen.
Die Urkunden wurden sodann nach dem Datum ihrer Entstehung chronologisch geordnet und mit f ortlaufenden arabischen Zahlen versehen. Zweitausfertigungen sowie Urkundenabschriften wurden den vorhandenen Originalausfertigungen beigelegt. Mit der Regestierung der Diplome wurde im Spätjahr 1976 begonnen; sie erfolgte nach den im Staatsarchiv Sigmaringen gültigen Richtlinien. Bei den Siegeln handelt es sich, sofern nichts anderes angegeben wurde, um anhängende. Die Regesten der 13 inserierten Urkunden wurden dabei jeweils mit der Nummer der zeitlich unmittelbar davor entstandenen Urkunde in Klammern versehen. So vermied man im Urkundenbestand springende Nummern.
Abschließend wurden die Indices erstellt. Die kommunale Zugehörigkeit sowie die Kreiszugehörigkeit der im Orts- und Personenindex ausgeworfenen Orte in Baden-Württemberg entspricht dem Stand der Verwaltungsreform vom 31. Oktober 1975. Die in den Dorsualvermerken der Urkunden aufgeführten Personennamen wurden nur dann in den Orts- und Personenindex aufgenommen, wenn sie nur dort vermerkt waren oder wenn sie sich lautlich sehr stark von den in den Regesten schon aufgeführten Personennamen unterschieden. Im Sachindex wurden im wesentlichen nur die inhaltlichen Betreffe der einzelnen Regesten aufgeführt. Dieser Index kann somit das Studium der einzelnen Regesten nicht ersetzen. Die Reinschrift des als Druckvorlage fertiggestellten Bandrepertoriums besorgte Frau W. Fritz, Staatsarchiv Sigmaringen; sie übernahm auch das mühsame Geschäft des abschließenden Korrekturlesens.
Weitere Unterlagen zur Geschichte der Herrschaft Wilflingen sowie der Dörfer Wilflingen und Egelfingen werden in den Beständen Ho 80 (Grafschaft Sigmaringen), Ho 199 (Oberamt/Landratsamt Sigmaringen), Wü 30/16 (Amtsgericht Riedlingen), Wü 65/28 (Oberamt Riedlingen), Wü 65/31 (Landratsamt Saulgau), Wü 125/21 (Kameralamt Riedlingen-Heiligkreuztal), Depositum 36 (Freiherrl. Schenk von Stauffenbergisches Archiv Wilflingen/Geislingen), Depositum 39 (Fürstl. Hohenz. Haus- und Domänenarchiv) des Staatsarchivs Sigmaringen sowie im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrt[91].
Das vorliegende Repertorium enthält insgesamt 237 Urkundenregesten. Der Urkundenbestand Herrschaft Wilflingen umfaßt, die beiliegenden Zweitausfertigungen und Abschriften nicht mitgerechnet, 224 Diplome (1-221, 40a, 43a, 96a).
Endnoten
[1] Das Königreich Württemberg. Eine Beschreibung nach Kreisen, Oberämtern und Gemeinden, hrsg. vom K. Statistischen Landesamt, Bd. 4, Stuttgart 1907, S. 437; Sebastian LOCHER, Regesten zur Geschichte der Grafen von Veringen, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Altertumskunde in Hohenzollern 2 (1868/69) S. 14.
[2] Beschreibung des Oberamts Riedlingen, hrsg. vom Württ. Statistischen Landesamt, Zweite Bearbeitung, Stuttgart 1923, S. 928 (künftig zit.: OAB Riedlingen).
[3] Wirtembergisches Urkundenbuch, hrsg. von dem K. Staatsarchiv in Stuttgart, Bd. 7, Stuttgart 1900, S. 269.
[4] Wie Anm. 2.
[5] OAB Riedlingen (wie Anm. 2) S. 929.
[6] Edward FREIHERR VON HORNSTEIN-GRÜNINGEN, Die von Hornstein und von Hertenstein. Ein Beitrag zur schwäbischen Volks- und Adelskunde, l. Teil, Konstanz [1911], S. 9 n.
[7] Vgl. ebenda S. VII.
[8] Unten Reg. Nr. (15).
[9] Ebenda Nr. 20.
[10] Gerd WUNDER, Die Schenken von Stauffenberg. Eine Familiengeschichte (= Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 11), Stuttgart 1972, S. 113.
[11] Ebenda S. 6 f.; Die Schenken von Stauffenberg. Geschichtliche Nachrichten von diesem Geschlechte nach Urkunden zusammengestellt von Friedrich SCHENK FREIHERR VON STAUFFENBERG, ergänzt von Franz SCHENK GRAFEN VON STAUFFENBERG, München 1876, S. 5f.
[12] Unten Reg. Nr. 88; die Burg Schatzberg wurde 1442 verbrannt, s. OAB Riedlingen (wie Anm. 2) S. 733.
[13] Ebenda.
[14] Unten Reg. Nr. 43.
[15] Ebenda Nr. 88.
[16] Ebenda Regg. Nr. 137, 139.
[17] WUNDER (wie Anm. 10) S. 131f f.
[18] Anm.9.
[19] Friedrich SCHENK FRH. VON STAUFFENBERG (wie Anm. 11) S. 16.
[20] OAB Riedlingen (wie Anm. 2) S. 930.
[21] Unten Reg. Nr. 74.
[22] Ebenda Nr. 53.
[23] StAS Dep. 36 (Freiherrl. Schenk von Stauffenbergisches Archiv Wilflingen/Geislingen), Abt. Wilflingen, Rechnungsbände (1692-1900). Masch. Bandrepertorium, bearb. von Otto H. BECKER, Sigmaringen 1979.
[24] Unten Regg. Nr. (51), (52). 55, 78, 182; Dieter-Wilhelm MAYER, Die Grafschaft Sigmaringen und ihre Grenzen im 16. Jahrhundert. Die Rolle des Forsts beim Ausbau der Landeshoheit (= Arbeiten zur Landeskunde Hohenzollerns 4), Sigmaringen 1959, S. 126-140; darüber zuletzt Otto H. BECKER, Die hohenzollerischen Fürstentümer und die Mediatisierung der freien Reichsritterschaft in Schwaben 1805/6. Beobachtungen zur Rechts- und Verfassungsgeschichte ritterschaftlicher Herrschaften, in: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 15 (1979) S. 137-154.
[25] Unten Reg. Nr. 167.
[26] MAYER (wie Anm. 24) bes. S. 140.
[27] BECKER (wie Anm. 24) S. 149.
[28] Ebenda.
[29] Hierzu WUNDER (wie Anm. 10) S. 356.
[30] Ebenda S. 349 ff., 356 f.; DERS., Die beiden Komture Johann Schenk von Stauffenberg. Ein Beitrag zur Geschichte der Johanniter in Überlingen, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 125 (1977) S. 377 - 380.
[31] DERS. (wie Anm. 10) S. 226 ff.
[32] Ebenda S. 215 ff.
[33] Ebenda S. 239.
[34] Unten Reg. Nr. 215; Friedrich SCHENK FRH. VON STAUFFENBERG (wie Anm 11) S. 196.
[35] Ebenda.
[36] Ebenda S. 54 ff.
[37] Ebenda S. 147f.
[38] Ebenda S. 82 f., 110.
[39] Ebenda S. 105 f.
[40] Ebenda S. 115 ff.
[41] Ebenda S. 122 f.
[42] Ebenda S. 193 f.
[43] Ebenda S. 206 f.
[44] StAS Dep. 38 (Archiv der Grafen und Freiherren Schenk von Stauffenberg) I Aa 15.
[45] Ebenda I Aa 13.
[46] Ebenda I Aa 22.
[47] WUNDER (wie Anm. 10) S. 288, 357.
[48] BECKER (wie Anm. 24) S. 151 f.
[49] Ebenda S. 152.
[50] Wie Anm. 48.
[51] WUNDER (wie Anm. 10) S. 369f.
[52] StAS Dep. 38 I Ac 74.
[53] WUNDER (wie Anm. 10) S. 370.
[54] Hierüber Wolfgang VON STETTEN, Die Rechtstellung der unmittelbaren freien Reichsritterschaft, ihre Mediatisierung und ihre Stellung in den neuen Landen. Dargestellt am fränkischen Kanton Odenwald (= Forschungen aus Württembergisch Franken 8), Schwäbisch Hall 1973, S. 258 ff.
[55] BECKER (wie Anm. 24) S. 154.
[56] StAS Dep. 38 II Wilflingen c 7.
[57] WUNDER (wie Anm. 10) S. 271.
[58] Ebenda S. 283 ff.
[59] StAS Dep. 38 Nachtrag 60/1.
[60] Ebenda.
[61] Ebenda Nachtrag 60/11.
[62] Ebenda.
[63] Ebenda und Nachtrag 60/1.
[64] Ebenda Nachtrag 60/11.
[65] Ebenda I Ah 13. I Ac 49. I Ah 29.
[66] Ebenda I Ai 10 § XIX.
[67] Anm. 52.
[68] StAS Dep. 38 Nachtrag 63, Instruktion § 2.
[69] Ebenda § 3.
[70] Vor allem StAS Dep. 38 Nachtrag 60/1 und II Rißtissen e 40.
[71] Ebenda II Rißtissen e 40.
[72] Unten Regg. Nr. (15), 18.
[73] StAS Dep. 38 I Ba 55 und I Ba 81.
[74] Ebenda I Ba 81.
[75] Ebenda Nachtrag 61.
[76] Ebenda.
[77] Ebenda.
[78] Notiz von der Hand Ehrensbergers in dem Archivrepertorium.
[79] Über dieses Problem s. vor allem Franz HERBERHOLD, Die Bildung der Sigmaringer Archive. Ein Beitrag zur Geschichte des 19. Jahrhunderts, in: Archivalische Zeitschrift 50/51 (1955) S. 77ff.
[80] StAS Dep. 38 Nachtrag 59 a.
[81] Ebenda; StAS Dep. 36, Abteilung: Freiherrl. Schenk von Stauffenbergisches Rentamt Geislingen (wie Anm. 86) Nr. 497. 82 StAS Dep. 38 Nachtrag 59a. 83 Ebenda Nachtrag 56.
[82] StAS Dep. 38 59a.
[83] Ebenda Nachtrag 56.
[84] Wie Anm. 72.
[85] Überstellt mit Schreiben vom 11. März 1938, bisher als loses Blatt dem Archivrepertorium Ehrensbergers beiliegend.
[86] Bisher erschlossen: Freiherrl. Schenk von Stauffenbergisches Rentamt Geislingen (1579-1940), Masch. Bandrepertorium, bearb. von Hans KUNGL, Sigmar ingen1966; Bände des Rentamts Geislingenüber die Einkünfte zu Bieringen (1804-1892), bearb. Von Otto H. BECKER, Masch. Bandrepertorium, Sigmaringen 1979; Anm. 23.
[87] Bisher erschlossen: Amtsbücher (1606-1924), Masch. Bandrepertorium, bearb. Von Hiltrud ROHRER und Otto H. BECKER, Sigmaringen 1979.
[88] StAS Acc. 14/1976 und 31/1976.
[89] Oben zu Anm. 72, 84, 88.
[90] Vor allem StAS Dep. 38 I Aa 16, I Ah l, 2, 3a.
[91] Hierzu s. auch WUNDER (wie Anm. 10) S. 372 f.

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1
Umfang
2048 Urkunden, 10 Bände, 1 Einheit Siegel (37,0 lfd.m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Deposita (ohne FAS - Dep. 39) >> Gfl. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive >> Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg

Indexbegriff Person

Bestandslaufzeit
1303-1836

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Letzte Aktualisierung
24.02.2022, 13:39 MEZ

Objekttyp


  • Bestand

Entstanden


  • 1303-1836

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