Akten
Gemeinderolle für die Gemeinde Saarbrücken, in welcher das Gemeinderecht von dem Besitze eines Wohnhauses und Zahlung einer Hauptgrundsteuer von mindestens 2 Taler bzw. 6 Mark oder von Zahlung der klassifizierten Einkommensteuer oder einer Klassensteuer von mindestens 4 Taler bzw. 12 Mark abhängig gemacht ist
- Reference number
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Stadtarchiv Saarbrücken, Bgm. Alt-SB 1095
- Notes
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Liste der Meistbeerbten für die Wählerklassen
- Context
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Bürgermeisterei Alt-Saarbrücken >> 1 Verfassung und Verwaltung, Angelegenheiten des Kreises, der Provinz und des Staates, Repräsentation und Ehrungen >> 1.2 Angelegenheiten des Staates und der Provinz, politische Ereignisse >> 1.2.5 Staatssteuern >> 1.2.5.3. Gemeinderolle
- Holding
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Bgm. Alt-SB Bürgermeisterei Alt-Saarbrücken
- Date of creation
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1888
- Other object pages
- Last update
-
17.11.2023, 12:30 PM CET
Data provider
Stadtarchiv Saarbrücken. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Akten
Time of origin
- 1888
Other Objects (12)

Gemeinderolle für die Gemeinde Saarbrücken, in welcher das Gemeinderecht von dem Besitze eines Wohnhauses und Zahlung einer Hauptgrundsteuer von mindestens 2 Taler bzw. 6 Mark oder von Zahlung der klassifizierten Einkommensteuer oder einer Klassensteuer von mindestens 4 Taler bzw. 12 Mark abhängig gemacht ist

Gemeinderolle für die Gemeinde Saarbrücken, in welcher das Gemeinderecht von dem Besitze eines Wohnhauses und Zahlung einer Hauptgrundsteuer von mindestens 2 Taler bzw. 6 Mark oder von Zahlung der klassifizierten Einkommensteuer oder einer Klassensteuer von mindestens 4 Taler bzw. 12 Mark abhängig gemacht ist

Gemeinderolle für die Gemeinde Saarbrücken, in welcher das Gemeinderecht von dem Besitze eines Wohnhauses und Zahlung einer Hauptgrundsteuer von mindestens 2 Taler bzw. 6 Mark oder von Zahlung der klassifizierten Einkommensteuer oder einer Klassensteuer von mindestens 4 Taler bzw. 12 Mark abhängig gemacht ist

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Gemeinderolle für die Gemeinde Saarbrücken, in welcher das Gemeinderecht von dem Besitze eines Wohnhauses und Zahlung einer Hauptgrundsteuer von mindestens 2 Taler bzw. 6 Mark oder von Zahlung der klassifizierten Einkommensteuer oder einer Klassensteuer von mindestens 4 Taler bzw. 12 Mark abhängig gemacht ist
