Sachakte
Hinweis: Trotz Aufhebung des Gesetzes über die Fornikationsstrafen sind die Geistlichen weiterhin verpflichtet, die Sittenlosigkeit, wo sie bekannt sind, zu rügen und von sonstigen kirchlichen Strafmitteln Gebrauch zu machen
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 91/60
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> R Vorkehrungen gegen Sittenverderbnis, Vereinswesen >> R.2 Sittenpolizei, Unzuchts- und Ehebruchsfälle
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Darmstadt, 1822 März 22
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1822 März 22