Urkunde
Kl. Wormeln bezeugt, dass Heineman von Geismar und seine verstorbene Ehefrau Windele von Höxter eine „gehör- und sprachlose“ Tochter geboren haben, „die sie mit christlicher Geduld akzeptiert“ haben, die der Vater nach dem Tod seiner Frau „in diesen schnöden Zeiten“ jedoch nicht erziehen könne. Deshalb wird vereinbart, dass Heineman die Tochter nach Beratung mit dem Kloster, mit Abt Jakob von Hardehausen als Visitator und mit Pater Martin Geirss zur Erziehung und Versorgung in das Kl. Wormeln geben darf, aber die Tochter mit Kleidung und allem, „was äußerlich zum Leib erfordert wird“, ausstatten soll. Der Vater verpflichtet sich ferner, jährlich zwischen Martini (11. November) und Weihnachten (25. Dezember) sechs Malter Korn halb und halb Warburger Maßes durch seinen Meier Stephan Geisen zu Dethmarsen1) in das Kloster liefern zu lassen. Sollte die Tochter frühzeitig sterben, fällt die Kornrente an den Vater und seine Kinder zurück. Dieser wird dann verpflichtet, dem Kloster 100 Rtlr in Silber zu erstatten. Das Kloster will seinerseits dem Vater Kleidung, Zierat und alles, was zur Notdurft beschafft worden ist, herausgeben. Der in zweifacher Ausfertigung geschriebene Vertrag ist von der Äbtissin Eva Weigenstein, von Pater Martin, von Heineman von Geismar, von Bürgermeister Johann von Höxter und Sohn Dietrich von Höxter unterschrieben und gesiegelt. Sonntags vor Lichtmeß 1620.
- Reference number
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B 614u, 109 - Band: Regest
- Formal description
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Vermerke: Wormeln Akten 109, Ausfertigung, Papier, Unterschriften und aufgedrückte Siegel der Genannten.
1) Wüst n Engar (Stadt Willebadessen, Kr. Höxter).
- Context
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Kloster Wormeln - Urkunden >> 2. Regesten aus Akten
- Holding
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B 614u Kloster Wormeln - Urkunden
- Date of creation
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1620 Januar 30
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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17.09.2025, 2:48 PM CEST
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1620 Januar 30