Sachakte

Lehns- und Besitzstreit um das adelige Haus Wagenburg. Der Appellat, der nach dem Tod des Steffen von der Eick durch den Grafen Johann von Bronckhorst und Gronsveld 1601 mit dem streitigen Haus und weiteren Gütern belehnt wurde, klagte vor der 1. Instanz auf Einräumung der Lehen. Es handelt sich um Mannlehen. Der Appellant Johann von Bocholtz beansprucht den Besitz der Güter kraft einer Schenkung des verstorbenen Lehnsinhabers Steffen von der Eick von 1593. Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 28. Juli 1609, wonach der Lehnsbriefvon 1601 als gültig anerkannt wurde und die Appellanten verurteilt wurden, alle im Lehnsbrief genannten Güter zu räumen und die Abnutzung zu erstatten. Klage auf Anerkennung der vollen Besitzrechte an allen streitigen Gütern und auf Restitution entzogener Güter. Ferner Attentatsklage der Appellanten gegen ihre zweimalige Vertreibung aus Haus Wagenburg durch spanische und deutsche Soldaten zu Rheinberg während des anhängigen Appellationsverfahrens. Das RKG revoziert mit Urteil vom 5. Okt. 1613 die Attentate.

Enthaeltvermerke: Kläger: Junker Johann von Langen zum Vinckenhorst und Johann von Bocholtz zu Waldniel (Kr. Kempen-Krefeld), seit 161 1 des letzteren Witwe Margarethe von der Eick, (Bekl.) Beklagter: Junker Wilhelm von Wied (Weedt, Weidt) zu Wagenburg bei Issum (Kr. Geldern) im kurköln. Amt Rheinberg, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Valentin Leusser 1609 - Dr. Johann Konrad Lasser 1611 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Christophorus Riecker 1609 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Erzbischof Ferdinand von Köln bzw. seine Kanzlei und Kommissare zu Bonn 1602 - 1609 - 2. RKG 1609 - 1618 (1593 - 1619) Beweismittel: Lehnsbrief des Grafen Johann von Bronckhorst und Gronsveld von 1601 für Wilhelm von Wied nach dem Tod des Steffen von der Eick betr. den Hof zu Hasewinckel samt dazugehörigen Rechten, das Postgesgut, die Wagenburg, das Gut zum Vaie, das Gut zum Ruige, zwei Güter auf dem Raide, (alle ?) im Kirchspiel und Gericht Issum gelegen (Q 18). Urkunde des Steffen von der Eick von 1593 betr. Übertragung seiner sämtlichen Erbgüter, auch Lehn- und Leibgewinngüter, an Johann von Bocholtz gegen Zahlung einer Rente (47-49). Beschreibung: 12 cm, 421 Bl., lose; Q 1 - 30, 4 Beilagen von 1610 - 1619.

Kontext
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 3. Buchstabe L
Bestand
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L

Laufzeit
1609 - 1618 (1593 - 1619)

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 16:23 MEZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 1609 - 1618 (1593 - 1619)

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