Urkunden

Hentschel Höckendorf, Bürgermeister, und der Rat zu Dresden (burgere unde schepfin der stad Dresden Henczil Hokendorff burgermeister unde dy andern gesworne daselbins) beurkunden die gütliche Beilegung der Streitsache zwischen Witego, Abt des Klosters Altzella (zcu der Celle), und ihrem Mitbürger Nikolaus Kinast (Nyckel Kynast) um drei Viertel Ackers in Strehlen (Strowelin). Der Abt habe sich in dieser Sache an Hermann und Johann (Hannosen) von Maltitz sowie an die Stadt Dresden gewandt und dem genannten Kinast zugestanden, dass die drei Viertel Ackers von der Stadt einem Mann verkauft würden, der dem Kloster dafür geeignet erscheint (der deme closter togelich und behegelilichen sin sal). Vom ersten Geld für diesen Verkauf soll das Kloster sechs Schock neuer Freibergischer Groschen erhalten.{1} Kinast und dessen Erben sollen künftig keine Ansprüche mehr auf diesen Acker haben. - Siegel der Stadt Dresden angekündigt. 1 Zur Verfahrensweise mit dem Rest der Kaufsumme gibt es in der Urkunde keine klare Aussage. Jedoch legt die Formulierung der Urkunde nahe, dass er Nikolaus Kinast zugute kommen sollte.

Archivaliensignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 04122 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
Sonstige Erschließungsangaben
Beglaubigungsmittel: Leicht beschädigtes SP an einem Pergamentstreifen, an den mit einem Bindfaden ein Zettel mit einer Inhaltsangabe der Urkunde angehängt ist (Schrift zweite Hälfte 14. oder erste Hälfte 15. Jahrhundert).

Provenienz: Zisterzienserkloster Altzella

Orginaldatierung: Geben nach gotes geburd driczenhundert iar darnach in dem fumf unde sebenczegisten iare an der metewochen vor Jubilate.

Editionen: Reg.: Beyer, Altzelle, S. 626, Nr. 446.

Sprache: mhd.

Kontext
10001 Ältere Urkunden >> 2. Geistliche Provenienzen >> 2.2. Klöster, Chorherrenstifte und Kollegiatstifte (siehe auch 2.4.03. Sonstige) >> 2.2.01. Altzella, Zisterzienserkloster
Bestand
10001 Ältere Urkunden

Laufzeit
9. Mai 1375

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Provenienz
Zisterzienserkloster Altzella
Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
21.03.2024, 08:19 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 9. Mai 1375

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