Urkunde
Johann Konrad Schröttlin von Stuttgart, ksl. öffentlicher Notar, beurkundet: vor ihm erschienen der Bönnigheimer Ganerbschaftsamtmann Tobias Brackenheimer und die dortigen Bürgermeister und Gerichtsverwandten Konrad Speth, Michel Sigler und Johann Schönberger und baten um Protokollierung der Handlungen, die infolge der dem ksl. Geheimen RAt und Obristen Wolf Rudolf von Ossa aufgetragen Subdelegation bevorstehen, nämlich die Okkubation der Güter und des Bönnigheimer Anteils des Philipp [II.] von und zu Liebenstein, württ. Obervogt zu Vaihingen,, den dieser vom Erzstift Mainz zu Lehen hat. Es folgt die Darstellung der Verhandlungen in der Ratsstube zu Bönnigheim: vor dem gen. Notar und seinen unten gen. Zeugen sowie der Liebensteinischen, Gemmingschen und Neippergschen Teilamtleute, des Bürgermeisters Konrad Speth und des Stadtschreibers Salomon Küßer verkündet Daniel von Dann, subdelegierter Kommissar des Herrn von Ossa, in Gegenwart des Dr. Hiller aus Stuttgart die ihm aufgetragene Kommission . Er lässt durh seinen Notar Thomas Stricker ein von Obrist von Ossa unterschriebenes und gesiegeltes Patent folgenden Inhalts verlesen: nachdemm Ks. Ferdinand II. den Hzg. Albert von Friedland damit beauftragt hat, im Land zu Franken, Schwaben, Elsass und am Rheinstrom die Güter derjenigen, die sich als Feinde des Ks. zu widrigen Kriegsdiensten gebrauchen ließen und disch dadurch des crimen lesae maiestatis schuldig machten, zu konfiszieren, hat der gen. Hzg. dem Obristen von Ossa diese Kommission aufgetragen, der verhindert durch ksl. Dienst wiederum den Hauptmann Daniel von Dann als Subdelegierten dafür einsetzte. Widersetzt man sich ihm, so werden die Truppen des Ks. und General Tillys ihm zur Hilfe eilen. Da das ERsuchen des Bönniheimer Amtmanns im Namen Philipps [II.] von Liebenstein, mit der befohlenen Exekution zu warten, bis eine allgemeine Resolution des Ks. erfolge, vom Hauptmann abgelehnt wird, wird eine prostetation und reservation folgenden Inhalts eingereicht: Philipp [II.] von Liebenstein sei Mitganerbe zu Bönnigheim und könne dort keine partikulare Jurisdiktion üben, die allein dem haupt der Ganerbschaft, dem sog. für drei Jahre bestimmten Baumeister zustehe. Da es sich überdies bei seinem Bönnigheimer Anteil um Lehen des Mainzer Erzbischofs als des vornehmsten Kurfürtsten handele, wird gebeten, kein Präjudiz zu schaffen. Der Hauptmann erwiedert, dass er weder die Rechte des Mainzer Erzbischofs noch die des Baumeisters des Ganerbiats anrühren wolle, sondern nur den Anteil des Philipps [II.] von Liebenstein zu Bönnigheim und die Güter seines Bruders Albrecht [IV.] im Dorf Cleebronn konfiszieren werde. Darauf reist er auf Schloss Liebenstein, wo er Früchte und Wein inventarisieren lässt. Am Nachmittag gegen zwei Uhr geht er auf die Ratsstube zu Cleebronn, wo er Schultheiß und Bürgermeister das obige Patent des Obristen von Ossa ebenso verlesen lässt. Während sich der Kommissar mit Ludwig von Liebenstein, dem die Mehrzahl der Güter zu Cleebronn gehört, vergleicht, werden den beiden Brüdern Philipp [II.] und Albrecht [IV.] ihre Güter weggenommen. Am 24. Aug. (St. Bartholomäi) gegen elf Uhr erscheinen in der Ratsstube zu Bönnigheim die Liebensteinischen Untertanen von Bönnigheim, Erligheim und Cleebronn, wobei die Bönnigheimer durch ihren Stadtschreiber Salomon Küßer abermals eine Protestation einreichen, u.z. seien nicht nur Untertanen des Herrn von Liebenstein, sondern sie hätten den Huldigungseid allen Ganerben bzw. dem von diesen bestimmten Baumeister geleistet, weshalb sie nun keinen neuen Eid leisten könnten, es sein denn wider Willen und Gewissen. Nach Verlesung des Eids leisten die Untertanen von Bönnigheim und Erligheim den Eid auf den Ks. anstelle Philipps von Liebenstein. Bevor die Untertanen von Cleebronn ihrerseits den Huldigungseid leisten, reichen auch sie im Namen Ludwigs von Liebenstein durch den liebensteinnischen Amtmann mario Textor eine Protestation ein... Hieruaf lässt der Kommissar eine weitere Urkunde verlesen, nach der alle liebensteinischen Untertanen den ksl. Geheimen Räten Leonhard Helfried Graf von Meggau und Maximilian Graf von Trautmannsdorf anstelle des Ks. zu huldigen haben. Nachdem auch dieser Eid geleistet ist, wird ein weiteres Ossisches Patent verlesen, gemäß dem Daniel von Dann seine Kommission an Wilhelm Überling übergibt, dem als Notar Johann Schnabrich zur Seite steht. Der Kommissar Überling setzt die alten Beamten zu Bönnigheim, Erligheim und Cleebronn wieder in ihre Ämter und als obersten Verwalter den Ferdinand Dreysprung von Heilbronn ein.
- Reference number
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 18 U 99
- Extent
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Libell 10 Bl.
- Further information
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Ausstellungsort: Rathaus zu Bönnigheim
Zeugen: Johann Konrad Welz, Bürger zu Brackenheim, und paul Mayerhoffer von Efertingen.
Siegler: Ankündigung von eigenhändiger Unterschrift und Notariatssignet durch den A.
Überlieferungsart: Entwurf
- Context
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Archiv der Freiherren von Liebenstein zu Jebenhausen >> 1. Urkunden >> 17. Jahrhundert
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 18 Archiv der Freiherren von Liebenstein zu Jebenhausen
- Date of creation
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1630 August 23 (1630 August 23/24)
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
27.11.2025, 3:34 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1630 August 23 (1630 August 23/24)