Urkunde
Werner Truwlieb aus Reutlingen, B. zu Stuttgart, wegen Verschwendens und Verprassens seines Eigentums in den Wirtshäusern zum Schaden seiner Familie, die er daheim Hunger und Mangel hatte leiden lassen, zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte der verwirkten strengen Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten, zu Frau und Kindern freundlich und väterlich zu sein und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Zechen zu besuchen, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.
- Reference number
-
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4370
- Extent
-
Ausf., Pap.; 2 Pap.S.
- Further information
-
Siegler: 1) Gregori Keller, Bm. 2) Albrecht Müller, beide des Gerichts zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 Pap. S.
Anmerkungen: Vgl. U 4355
- Context
-
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
- Holding
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexentry person
-
Truwlieb, Werner
- Indexentry place
-
Reutlingen RT
Stuttgart S
- Date of creation
-
1533 Oktober 10
- Other object pages
- View digital item at providers-website
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
21.11.2025, 3:28 PM CET
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1533 Oktober 10
Other Objects (12)
Ludwig Sultzbacher, B. zu Stuttgart, wegen Mißhandlung seiner Ehefrau und Verschwendung seiner Habe zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte der verwirkten Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., mit seiner Frau und jedermann fortan friedfertig zu leben und erstere nicht mehr zu mißhandeln, gelobt dies eidlich und schwört U.
Margret, Ehefrau des Simon Wyssenburger aus Stuttgart, unter dem Verdacht der heimlichen Kuppelei geistlicher und weltlicher Personen zu Stuttgart gef. und peinlich angeklagt, jedoch auf ihre Bitte der verwirkten Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., dergleichen schändliche Werke zu meiden und sich wohl zu verhalten, gelobt eidlich, dies zu befolgen, und schwört U.
Jakob Schächlin und Hans Kruß, beide aus Waldenbuch, wegen ungebührlicher Reden und Ungehorsams gegen ihren Amtmann, den Schultheißen von Waldenbuch, zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte der verwirkten Strafe entledigt und freigel., schwören U. und geloben eidlich, den obrigkeitlichen Geboten künftig zu gehorchen.
Mathis Höppach, Schneider zu Stuttgart, wegen Diebstahls von Holz aus dem herzoglichen Marstall gef., jedoch auf seine Bitte der verwirkten Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., alle offenen Zechen zu meiden, keine Wehr zu tragen, sich fortan wohl zu verhalten und seine Gefängnisatzung zu bezahlen, gelobt dies eidlich und schwört U.
Hans Lutz aus Sielmingen [Ober- oder Untersielmingen, Stadt Filderstadt, Kr. Esslingen], zu Stuttgart gef., weil er unter seinen Zehntdinkel Spreu gemischt und ihn in betrügerischer Absicht nach Stuttgart in den Kasten geführt hatte, jedoch auf Fürbitten der verwirkten Leibesstrafe entledigt und freigel., schwört vor Günter Wennck, Vogt zu Stuttgart, U.