Archivale

Widerspruch gegen einen Arrest auf eine Holzgewalt wegen vorenthaltenem Arbeitslohn

Enthält: Freiherr von Bock zu Hahn nimmt eine Klage wieder auf, die der Förster von Kerpen, Dietrich Voiß, 1693 gegen seine Tante, Freifrau von Waldbott, erhoben hatte. Wegen angeblich ihm vorenthaltenen Arbeitslohn hatte er beim Kerpener Gericht einen Arrest auf eine Holzgewalt des Hauses Hahn gefordert und auch erhalten. Freiherr von Bock als ihr Erbe und Nachfolger protestiert nun dagegen, vor allem deswegen, weil adlige Personen per se an das höhere Gericht, d. h. hier den Souveränen Gerichtshof in Brüssel, gehörten. Außerdem habe er genug gereiten und ungereiten Besitz, sodass den Rechten nach kein Arrest (zur Sicherheit) zugelassen wäre. Er bezeichnet den Gegner sogar als lumpen, verwegenen Kerl, der es wage, gegen einen eingesessenen Kavalier (d. h. Adligen) vorzugehen. Darüber hinaus habe der Förster für die 34 Gewalt Holz des Hauses Hahn von der Freifrau von Waldbott 6 Fass Roggen erhalten, mehr also als die 5 Fass Roggen, die er von den 50 Gewalten und den 30 Gewalten des Hauses Loersfeld zusammen gewänne. Der Arrest auf die eine Holzgewalt solle daher aufgehoben werden, oder wenigstens eine Kaution dafür erlaubt werden, und die ganze Angelegenheit an das dafür zuständige Gericht verwiesen werden.

Reference number
GerKer, 1093
Extent
Schriftstücke: 1

Context
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.3 Arbeitsrechtsklagen
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Date of creation
1696 November 27

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Last update
05.11.2025, 4:13 PM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1696 November 27

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