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Urkunde Nr. 389 - Rentverschreibung

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster verkaufen Getrud Reckers, Witwe des Münsterschen Bürgers Peter Weischer, eine jährliche an Fronleichnam (in termino Corporis Christi) zu leistende Rente in Höhe von 15 Reichtalern (gute Reichs- oder alte thalere) für 250 Taler (drittehalb hundert ... haubtsumb). Die Rente soll beginnend 1638 aus dem Gruethaus geleistet werden und die Stadt setzt dessen Einkünfte und Gefälle als Pfand ein. Dem Käufer wird ein Klagerecht beim Reichskammergericht eingeräumt, um ihm notfalls "mandata Executorialia oder Immissoriales" zu seinem Recht zu verhelfen. Den Verkäufern wird der Rückkauf gegen Zahlung der Hauptsumme zum Fälligkeitstermin gestattet; wobei die Verschreibung ein halbes Jahr zuvor aufgekündigt werden muss. Der Aussteller kündigen das Stadtsiegel und die Unterschrift des Stadtsekretärs an. Eigenhändige Unterschrift: Henr. Hollandt Sec[reta]rius

Reference number
A-AUS, 389
Former reference number
No. 15
Formal description
Original Pergament Niederdeutsch, anhängendes Siegel in Holzkapsel (gut erhalten).
Further information
Rückvermerke:
Renthverschreibung uff de stadt monster von 200 rm 50 dall von temminck an gebittet von 200 golt gulden [pro] weischer; uff 15 dl. p[...]

Context
Allgemeine Urkundensammlung >> 1601-1700
Holding
A-AUS Allgemeine Urkundensammlung

Date of creation
1. Juni 1637

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Last update
05.11.2025, 4:01 PM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1. Juni 1637

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