Urkunden
Hans Nochel d.J. aus Dietlingen [Kr. Pforzheim], wegen eines schweren Vergehens im Gef. des Markgrafen Christof von Baden etc., auch von wegen des Grafen Eberhard d.Ä. von Württemberg zu Pforzheim gef., daselbst vor Recht gestellt und mit einem gnädigen Urteil belegt, obschon er eine Strafe an Leib und Gut, doch ohne Töten und Gliederbrechen, verwirkt hatte, danach auf seine Bitte und aus Gnaden wieder freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, künftig ohne obrigkeitliche Erlaubnis, es sei denn in Kriegszeiten, keine Waffen, weder Schwert, Messer, Sterzler oder Degen, lang oder kurz, zu tragen, außer einem abgebrochenen Brotmesser und einem Karst, einer Haue, Schaufel, oder einer Gabel zur Verrichtung seiner Arbeit.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 WR 4049
- Sonstige Erschließungsangaben
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Schaden: Präg. plattgedr.
Siegler: Junker Stefan Thörlinger und Ludwig Annckher vonIllingen, gen. von Ysingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
- Kontext
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Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.2 Neuenbürg, Amt >> 6.2.3 Dietlingen
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
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Nochel, Hans d. J.
- Indexbegriff Ort
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Dietlingen : Keltern PF
- Laufzeit
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1486 September 20 (Mi, Matthäus Ap. Abend)
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:52 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1486 September 20 (Mi, Matthäus Ap. Abend)