Urkunden

Hans Nochel d.J. aus Dietlingen [Kr. Pforzheim], wegen eines schweren Vergehens im Gef. des Markgrafen Christof von Baden etc., auch von wegen des Grafen Eberhard d.Ä. von Württemberg zu Pforzheim gef., daselbst vor Recht gestellt und mit einem gnädigen Urteil belegt, obschon er eine Strafe an Leib und Gut, doch ohne Töten und Gliederbrechen, verwirkt hatte, danach auf seine Bitte und aus Gnaden wieder freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, künftig ohne obrigkeitliche Erlaubnis, es sei denn in Kriegszeiten, keine Waffen, weder Schwert, Messer, Sterzler oder Degen, lang oder kurz, zu tragen, außer einem abgebrochenen Brotmesser und einem Karst, einer Haue, Schaufel, oder einer Gabel zur Verrichtung seiner Arbeit.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 WR 4049
Sonstige Erschließungsangaben
Schaden: Präg. plattgedr.

Siegler: Junker Stefan Thörlinger und Ludwig Annckher vonIllingen, gen. von Ysingen

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 2 S.

Kontext
Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.2 Neuenbürg, Amt >> 6.2.3 Dietlingen
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Nochel, Hans d. J.
Indexbegriff Ort
Dietlingen : Keltern PF

Laufzeit
1486 September 20 (Mi, Matthäus Ap. Abend)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:52 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1486 September 20 (Mi, Matthäus Ap. Abend)

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