Archivale

Beleidigung, Handgreiflichkeiten

Enthält: Am 24.11.1687 verklagt Pastor Anton Curth den Landzöllner Peter Wihrt wegen Beleidigung. Vorausgegangen waren Streitigkeiten zwischen dem Landzöllner Peter Wihrt und dem Mieter ("inquilinus") Peter Graetz, bei denen Peter Wihrt bei Peter Graetz allen Hausrat, Mobilien, Kessel, Pfannen und Töpfe gewaltsam und "eigenthättlicherweiße" hinausgeworfen hatte. Als der Pastor durch den Vikar Johann Wihrtz davon erfuhr - der Vikar hatte ihn am Morgen in der Kirche aufgesucht, wo er gerade dem Vikar Pütz half, den St. Katharinenaltar zu reingen, um ihm davon zu berichten, - beschloss er "vermittelß seines Ampts undt tragender Seelsorge" zu vermitteln und begab sich an den Tatort ("ad locum loci"). Auf dem Hof rief er Peter Wihrt "in aller Sanftmuth" zu sich, um ihn wegen der Exzesse abzumahnen. Doch dieser kam ihm "hochst frivol" entgegen gesprungen und warf ihn unter schweren Beschimpfungen ("bekümmere dich, du Pfaff, mit deinem Brevier; ... du versoffener Pfaff ... scher' dich zum Hauß hinauß" etc.) und unter Schlägen auf die Brust zum Tor hinaus; ja er verfolgte ihn unter Injurien weiter bis zum Haus des Schultheißen und drohte ihm, ihn - s[alva] v[enia] - in den Hintern zu treten. Der Pastor nimmt die beiden Geschworenen Gerhardt Jaixen und Goddert Duister mit und zeigt die Vorgänge ("die ihme zugefugtte Gewalthatten") sogleich bei Gericht an und bittet die dort Anwesenden, Schultheiß Johann Heinrich Schieffer und Schöffe Werner Sieger, weiter zu ermitteln, zumal er solches als von der geistlichen Obrigkeit vorgestellter Seelsorger "gantz undt gar nicht erdulden" könne. Man solle vielmehr den "frevelmuthigen Insultanten [Beleidiger]" zum abschreckenden Exempel gebührend bestrafen. Die beiden Zeugen bestätigen das Geschehene. Wie sich die Klagsache entwickelte, ist mangels Akten nicht bekannt. Jedenfalls blieb das Verhältnis zwischen Peter Wihrt und dem Pastor schlecht, was letzterer am 2.4.1688 zu spüren bekam. Als er auf dem Heimweg vor Johann Hamechers Haus auf Peter Wihrt traf, fiel dieser wiederum mit Schmähworten ("du voller Biltz, wahe gehestu hin", "versoffener Pfaff, Leuchtenmecher, Schuttelenkremer") und Handgreiflichkeiten über ihn her und verfolgte ihn: "du, Curtgen, bistu nun [ein] so großer Her, dahe du doch zuvor ein Betteler gewesen". Wiederum protestiert der Pastor vor Gericht und klagt gegen Peter Wihrt wegen Beleidigung. Er bringt auch den Bürgermeister Ludwig Kraux und den Geschworenen Philipp Clemens als Zeugen mit, die auch sogleich vernommen werden und den Bericht des Pastors bestätigen. Auch hier ist mehr nicht überliefert.

Reference number
GerKer, 899
Extent
Schriftstücke: 2

Context
Schöffengericht Kerpen >> 4 Kriminalfälle der Niedergerichtsbarkeit >> 4.1 Beleidigung, üble Nachrede - ohne und mit Tätlichkeiten
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff subject
Beleidigung
Brüchtenverhandlungen
Handgreiflichkeiten
Indexentry person
Clemens, Philipp, Geschworener 1688
Curth, Anton, Pastor
Duister, Goddert, Geschworener 1687
Graetz, Peter
Hamecher, Johann
Jaixen, Gerhardt, Geschworener
Kraux, Ludwig, Bürgermeister 1688
Pütz, Vikar
Schieffer, Johann Heinrich, Schultheiß
Sieger, Werner, Schöffe
Wihrt, Peter
Indexentry place
Kerpen - Katharinenaltar

Date of creation
1687 - 1688

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Last update
05.11.2025, 4:29 PM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1687 - 1688

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