Bestand

Oberpost-/Posthauptkasse: Rechnungen (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Württemberg übernahm 1805 die bisher von Thurn und Taxis betriebene Postverwaltung in eigene Regie, übertrug sie jedoch 1819-1850 vertraglich wieder an Thurn und Taxis. 1920 ging die württembergische Postverwaltung auf das Reich über.

Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält die Hauptbücher mit ausgewählten Beilagen aus der Tätigkeit der Reichsgeneralpostkasse 1805/06-1820 sowie Oberpost- bzw. Posthauptkasse 1851/52-1908/09 (Beilagen bis 1917/18). Angeschlossen sind die Hauptbücher der König-Karl-Stiftung für die Angehörigen der Post- und Telegraphenverwaltung 1874/75-1917/18 mit ausgewählten Beilagen.

Vorbemerkung: Mit Auflösung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation übernahm das Königreich Württemberg von Mitte Dez. 1805 an die bisherige kaiserliche, vom fürstlichen Haus Thurn und Taxis betriebene Post im Lande in eigenen Besitz und eigene Verwaltung. Durch Organisationsmanifest von 1806 wurde die im Nov. 1805 bestellte Oberpostkommission als Oberpostdirektion, später als Reichs-Oberpost-Direktion dem Kabinettsministerium unterstellt und dessen Staatssekretär im Nebenamt zum Oberpostdirektor ernannt. Am 1.1.1808 erhielt die württ. Post einen hauptamtlichen Leiter mit dem Titel Kgl. Reichs-General-Oberpostdirektor. Nachdem in der deutschen Bundesakte von 1815 dem Haus Thurn und Taxis seine reichsschlußmäßigen Postrechte bestätigt und den Staaten, die sich davon losgelöst hatten, beträchtliche Entschädigungen auferlegt worden waren, übertrug Württemberg am 1.10.1819 durch Vertrag vom 27.7.1819 an Thurn und Taxis "die Würde und das Amt eines kgl. württ. Erb- und Landpostmeisters" mit dem nutzbaren Eigentum und der Verwaltung sämtlicher Posten im Königreich als erbliches Mannthronlehen gegen eine jährliche Abgabe von 40.000 fl. sowie 30.000 fl. Entschädigung für die für den amtlichen Schriftverkehr zu entrichtenden Postgebühren und beendete damit die eigene Postverwaltung. Das Obereigentum der Post, das Recht der Gesetzgebung usw. blieb jedoch ausschließlich dem württ. König als Lehensherrn vorbehalten. Die Postämter blieben "kgl. württ.", die Ernennung der Postbeamten mußte vom König bestätigt werden, sie wurden auf ihn und Thurn und Taxis verpflichtet. Die Leitung der Post besorgte eine bei der Taxis'schen Generalpostdirektion in Frankfurt a. M. errichtete Kgl. württ. Oberpostdirektion, die dem König verantwortlich und dem württ. Ministerium des Innern nachgeordnet war. Nachdem der Vertrag vom 27.7.1819 durch Gesetz vom 17.12.1849 einseitig von Württemberg aufgehoben worden war, kam nachträglich am 22.3.1851 ein Vertrag mit Thurn und Taxis zustande, durch den die Post mit allen Beamten und Bediensteten vom 1.7.1851 an gegen eine Entschädigung von 1,3 Millionen fl. in das württ. Staatseigentum und die unmittelbare Verwaltung des württ. Staates überging. Die Post wurde als Abteilung dem Finanzministerium angegliedert; der Finanzminister wurde Präsident der Kgl. Zentralbehörde für die Verkehrsanstalten. 1858 wurde die Postdirektion eingerichtet, 1864 wie die Eisenbahn dem Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten als Verkehrsabteilung eingegliedert, ab 1881 als Generaldirektion der Posten und Telegraphen. Aufgrund der Weimarer Verfassung ging die württ. Post am 1.4.1920 auf das Dt. Reich über (Dehlinger § 315f.) Die im Folgenden verzeichneten Hauptbücher wurden während der ersten Phase der württ. Staatspost (Reichsgeneralpostkasse 1805/1806 bis 1820) und ab 1851/1852 (Oberpostkasse bzw. Posthauptkasse) angelegt. Die Hauptbücher reichen bis 1908/1909, die Beilagen bis 1881/1882. Im Bestand enthalten sind auch die Hauptbücher der von der Postdirektion verwalteten, durch Gesetz vom 16.1.1874 gegründeten König-Karl-Stiftung für die Angehörigen der Post- und Telegraphenverwaltung (Dehlinger § 466) aus den Jahren 1874/1875-1917/1918 mit den entsprechenden Beilagen. Die Bände und Beilagen wurden im Juni 1977 von der Werkstudentin Gisela Graef unter Mithilfe des Archivangestellten Erwin Biemann geordnet und die titelmäßig aufgenommen. Die Überarbeitung und die Abschlußarbeiten besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand umfaßt 216 Bände und Büschel im Umfang von 9,2 lfd.m. Ludwigsburg, den Juli 1977 Dr. Schmierer

Liste der Rechner: Band 1 Johann Friedrich Denzel Band 2 Johann Christian Friedrich Stahl Band 3-15 Ludwig Gottlob Daser Band 16-30 Louis Mayer Band 31-49 Zürn Band 50-53 Kübler Band 54-57 Bauer Band 58-69 Breisch Band 70-88 Enßlin Band 89-90 Enßlin und Schuster Band 91-102 Schuster Band 129-131 Zürn Band 132-134 Kübler Band 135-146 Breisch Band 147 Breisch und Enßlin Band 148-157 Enßlin Band 158 Enßlin und Schuster Band 159-163 Schuster Band 164 Schuster und Reuschle Band 165-172 Reuschle

Reference number of holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 226/56
Extent
216 Bände (8,9 lfd. m)

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Rechnungen von Ober- und Mittelbehörden >> Rechnungen Geschäftsbereich Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten

Date of creation of holding
1805-1820, 1851-1918

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Rights
Last update
18.04.2024, 10:40 AM CEST

Data provider

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1805-1820, 1851-1918

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