Urkunde

Heidenrich Wolf (Wulf), Domscholaster in Münster, bekundet, daß er den Schutz des Guts und der Leute der Domgeistlichkeit (heren der papheyt des domes) und der Burg Schönefliet (Schonenvlete) übernommen hat, und zwar ein Jahr lang auf eigene Kosten. Wenn jemand das Domkapitel, die Domgeistlichkeit oder ihre Leute und Güter befehdet oder ihnen zu Unrecht Schaden tut, wird er unverzüglich dessen Feind werden. Anderen als Feinden des Kapitels darf von der Burg aus kein Schaden zugefügt werden. Geschieht dies doch, wird der Aussteller binnen 4 Wochen Genugtuung leisten. Die Burg soll Offenhaus des Kapitels sein. Nach Ablauf des Jahres ist sie dem Kapitel - nach etwaigem Tod oder bei Abwesenheit des Ausstellers auch durch den derzeitigen Inhaber - zurückzugeben. Gefangene Feinde des Kapitels kann der Aussteller nach Belieben zum eigenen Nutzen schatzen: Urfehde soll er aber nach Rat des Kapitels entgegennehmen. Der Aussteller und sein Bruder Heinrich kündigen ihre Siegel an. dominica proxima post festum beati Michaelis

Reference number
B 101u, 0 - IV E Nr. 58.
Formal description
Vermerke: Ausf., Perg.; 2 anhängende Siegel, von 1 nur Rest vorhanden, 2 beschädigt.
Notes
Nr: IV E Nr. 58.

Context
Domkapitel Münster - Urkunden >> 58. IV E: Kammerlehen
Holding
B 101u Domkapitel Münster - Urkunden

Date of creation
1376 Oktober 5

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Last update
05.11.2025, 4:30 PM CET

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Object type

  • Urkunde

Time of origin

  • 1376 Oktober 5

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