Archivale
Stiftungsurkunde
Darin: Rückvermerk: "Originalis fundatio" darin: Konzept und Abschrift des Urkundentextes; Empfangsbestätigung der Provisoren von St. Aegidii Dr. Henrich Vendt und Henrich Otterstedde vom 15.3.1607 über die Stiftungsurkunde.
Enthält: Johan Grottegeß der Ältere, wohnhaft bei St. Aegidii Kirchhof, 86 Jahre alt, begründet eine Stiftung zur Unterstützung armer Handwerkslehrlinge. Er verwendet dafür einen Rentbrief über 400 Reichstaler der Brüder Goddert , Rudolf und Jobst von Cassein zum Alvingkhoven vom 28. November 1588 mit den Bürgen Bernhardt von Drolshagen und Bernhardt von der Wieck, dazu einen Willbrief mit dem Siegel des Gografen zum Santwell und eine Schadlosverschreibung mit dem Siegel des Heinrich Valcken in der Wersche. Der Rentbrief soll in einem Kasten mit zwei Schlössern in St. Aegidii verwahrt werden, zu dem der Stifter und die Provisoren je einen Schlüssel haben. Nach dem Tod des Stifters geht der Schlüssel an den ältesten Sohn Goddert , dann an Johan bzw. jeweils an den ältesten Sohn oder Enkel über. Die Rente soll jährlich von einem dazu bestellten Emonitor eingetrieben werden. Nach dem ersten Eingang erfolgt die Auswahl zweier für eine Handwerkslehre geeigneter Kinder aus dem Kirchspiel St. Aegidii. Für diese sind Bürgen zu stellen, die bei vorzeitigem Abbruch der Lehre die bisher gewährten Stipendiengelder zurückzahlen müssen. Bei unzulänglicher Verwaltung der Stipendien können die Provisoren einschreiten und bei schwerwiegenden Verstössen unter Hinzuziehung des Rates den Schlüssel zum Kirchenkasten entziehen und an den nächstälteren Grotegese weiterreichen. Da der Sohn Johan im Ludgeri und die Tochter EIske im Überwasser-Kirchspiel wohnt, sollen im zweiten Jahr zwei Kinder aus dem Ludgeri-, im dritten Jahr zwei aus dem Überwasser-Kirchspiel unterstützt werden; wenn dieser Turnus mangels geeigneter Kandidaten in einem Kirchspiel nicht einzuhalten ist, sollen zwei Kinder aus dem nächsten Kirchspiel ausgewählt werden. Sind überhaupt keine zu finden, soll die entsprechende Summe neu angelegt und dieser Rentbrief in den Kasten gelegt werden. Geraten Mitglieder der Familie Grotegese in Not, so sind zwei von ihren Kindern auf unbestimmte Zeit bis hin zu einem Studium zu fordern; erscheint nur ein Kind dafür geeignet, sollen die Provisoren und der Administrator entscheiden, ob ihm die gesamte Rente zufällt oder ob diese zur Hälfte für die Handwerkslehre eines anderen Kindes verwendet wird. Für ihre Tätigkeit erhalten die Provisoren je ein Quart, der Administrator und der Emonitor ein Mengel Wein, was von der Rente abgezogen wird. Die Quittung der Provisoren für den erhaltenen Rentbrief ist bei den Administratoren zusammen mit dem Schlüssel auzubewahren.
- Reference number
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C-Stift-Grotegese, Urk. Nr. 6
- Further information
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Verweis: Ketteler, Nr. 142
- Context
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Stiftungen Grotegese >> 1. Urkunden >> 1601-1700
- Holding
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C-Stift-Grotegese Stiftungen Grotegese
- Date of creation
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28. Oktober 1606
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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05.11.2025, 3:40 PM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 28. Oktober 1606