Sachakte

Verordnung: In allen Amtsstellen, Rats- und Gasthäusern ist bekannt zu machen, dass die gesammelten Büchsengelder für das Waisenhaus in Zukunft an der Verwaltungsstelle desselben bei dem Justifikatur-Gehilfen Otto abzuliefern sind

Archivaliensignatur
E 3 A, 63/25

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> O Armen- und Wohltätigkeitspflege >> O.3 Fürsorge für Kinder, Waisenanstalten
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1821 November 6

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1821 November 6

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