Sachakte

Anweisung: Es ist nicht zulässig, dass Juden, die ein Patent für den Hausierhandel haben, sich an bestimmten Orten für längere Zeit niederlassen und sogar Lager einrichten. Es ist von den Behörden darauf zu achten, dass die Juden nach 14 Tagen Aufenthalt weiterziehen und ihre gesamte Ware dabei mitnehmen

Archivaliensignatur
E 3 A, 98/55

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> L Juden
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1826 Oktober 19

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1826 Oktober 19

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