Sachakte
Anweisung: Es ist nicht zulässig, dass Juden, die ein Patent für den Hausierhandel haben, sich an bestimmten Orten für längere Zeit niederlassen und sogar Lager einrichten. Es ist von den Behörden darauf zu achten, dass die Juden nach 14 Tagen Aufenthalt weiterziehen und ihre gesamte Ware dabei mitnehmen
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 98/55
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> L Juden
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Darmstadt, 1826 Oktober 19
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:39 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1826 Oktober 19