Urkunden
Blasius (Pläßin) Lyring aus Stuttgart, daselbst gef., weil er bei der Festnahme des Hans Bückhlin auf dem offenen Markt zu Stuttgart, wozu viele Leute zusammengeströmt waren, aufrührerische Reden geführt hatte, jedoch auf seine, seiner Frau und Freundschaft Bitten der verwirkten Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., sich künftig wie andere Untertanen wohl und gehorsam zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4429
- Extent
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Ausf., Pap.; 1 Pap.S.
- Further information
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Siegler: Martin Ysengrein, B. und des Gerichts zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Anmerkungen: Vgl. U 4476
- Context
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Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexentry person
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Bückhlin, Hans
Lyring, Blasius
- Indexentry place
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Stuttgart S
- Date of creation
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1544 August 15 (Fr n. Laurentius)
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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20.01.2023, 4:48 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1544 August 15 (Fr n. Laurentius)
Other Objects (12)
![Hans Lutz aus Sielmingen [Ober- oder Untersielmingen, Stadt Filderstadt, Kr. Esslingen], zu Stuttgart gef., weil er unter seinen Zehntdinkel Spreu gemischt und ihn in betrügerischer Absicht nach Stuttgart in den Kasten geführt hatte, jedoch auf Fürbitten der verwirkten Leibesstrafe entledigt und freigel., schwört vor Günter Wennck, Vogt zu Stuttgart, U.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hans Lutz aus Sielmingen [Ober- oder Untersielmingen, Stadt Filderstadt, Kr. Esslingen], zu Stuttgart gef., weil er unter seinen Zehntdinkel Spreu gemischt und ihn in betrügerischer Absicht nach Stuttgart in den Kasten geführt hatte, jedoch auf Fürbitten der verwirkten Leibesstrafe entledigt und freigel., schwört vor Günter Wennck, Vogt zu Stuttgart, U.

Bläsin Rabuwsch, B. zu Stuttgart, wegen übler Nachrede gegen die Obrigkeit lange Zeit zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitten der verwirkten strengen Strafe an Leib und Leben entledigt und freigel., schwört U. Im Falle der Übertretung derselben soll er vom Nachrichter mit dem Schwert gerichtet werden.

Jakob Schächlin und Hans Kruß, beide aus Waldenbuch, wegen ungebührlicher Reden und Ungehorsams gegen ihren Amtmann, den Schultheißen von Waldenbuch, zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte der verwirkten Strafe entledigt und freigel., schwören U. und geloben eidlich, den obrigkeitlichen Geboten künftig zu gehorchen.

Lienhard Langenbucher, einspänniger Knecht, wegen strafbarer Handlungen zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte der verwirkten Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., mit seiner Frau wieder zusammenzuleben und sie seine Gefängnishaft nicht "entgelten" zu lassen, gelobt dies eidlich und schwört U.

Ludwig Sultzbacher, B. zu Stuttgart, wegen Mißhandlung seiner Ehefrau und Verschwendung seiner Habe zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte der verwirkten Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., mit seiner Frau und jedermann fortan friedfertig zu leben und erstere nicht mehr zu mißhandeln, gelobt dies eidlich und schwört U.
