Urkunden
Matthias Luterwasser und Jorg Busch, beide zu Rielingshausen (1), wegen einiger Vergehen zu Marbach gef., jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von je 50 fl freigelassen, schwören U. und versprechen, fortan ihr Leben lang keine Wehr außer einem kurzen, abgebrochenen Brotmesser zu tragen und offene Zechen und Gesellschaften zu meiden.
- Reference number
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3150
- Further information
-
Siegler: der ehrsame Adam von Kirchberg, B. zu Marbach
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 SmP.
Anmerkungen: (1) Kr. Backnang
- Context
-
Urfehden >> 5. Band 5: Amt Leonberg bis Murrhardt >> 5.2 Marbach, Amt >> 5.2.15 Rielingshausen
- Holding
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexentry person
- Indexentry place
-
Rielingshausen : Marbach am Neckar LB
- Date of creation
-
1525 August 23 (Bartholomeus Abend)
- Other object pages
- View digital item at providers-website
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 4:49 PM CET
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1525 August 23 (Bartholomeus Abend)
Other Objects (12)

Benedikt Murr zu Rielingshausen wegen einiger Vergehen beim Bauernaufruhr zu Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 1 fl begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, offene Zechen zu meiden und an keinem Aufruhr mehr teilzunehmen.

Kaspar Zebinger zu Rielingshausen wegen einiger Vergehen beim Bauernaufruhr zu Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 4 fl begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, offene Zechen zu meiden und an keinem Aufruhr mehr teilzunehmen.

Hans Klingler zu Rielingshausen wegen einiger Vergehen beim Bauernaufruhr zu Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 3 fl begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, offene Zechen zu meiden und an keinem Aufruhr mehr teilzunehmen.
