Urkunden
Die Reichserbtruchsessen Christoph Karl und Otto, Brüder, sowie Christoph, letzterer für sich und seinen Bruder Hans Ernst, [jeweils voller Titel] einigen sich in Ergänzung zu der am Vortag getroffenen Erbteilung [vgl. Dep. 30/1 T 1 Nr. 915] über die Inbesitznahme der beiden Herrschaftsteile wie folgt: 1) Die Untertanen werden zum 1. Juli in den abgetretenen Graf- und Herrschaften ihrer Eide und Pflichten entlassen und huldigen zu diesem Termin den neuen Herren. 2) Verfallene Gefälle, die bis dahin nicht eingebracht werden können, können mit wechselseitiger Hilfe auch danach noch von den alten Herren eingetrieben werden. 3) Zur Einbringung der Feldfrüchte dürfen die Fronen noch in Anspruch genommen werden. 4) Das Heu soll noch eingebracht und bei Übergabe der Schlösser und Residenzen gegeneinander ausgewechselt und verglichen werden. 5) Da eine Abtretung der Schlösser vor Einbringung der Ernte nicht sinnvoll ist, wird als Termin für die Übergabe der 24. August (St. Bartholomäus) festgesetzt. Bis dahin kann sich jeder des Forsts und der Fischerei bei seiner alten Residenz bedienen.
- Archivaliensignatur
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 1 Nr. 917
- Sonstige Erschließungsangaben
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Schaden: stark besch., durch ausgerissene Teile Textverlust.
Ausstellungsort: Dürmentingen
Siegler: Siegelankündigung: 1) 3) gräfliche Petschaften der A.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 Sg.; alle Lacksg.; aufgedrückt; Ringsg.; 1) und 2) jeweils nur ein bekrönter Wappenschild zu erkennen; 3) wie auf Dep. 30/1 T 1 Nr. 915, Bl. 8V.
- Kontext
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Friedberg-Scheer: Urkunden >> Urkunden Grafschaft Friedberg-Scheer >> 17. Jahrhundert >> 1652 - 1659
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 1 Friedberg-Scheer: Urkunden
- Laufzeit
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1652 Juni 15
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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03.04.2025, 13:46 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1652 Juni 15