Sachakte

Verordnung: Wenn die Versetzung von Grenzsteinen im öffentlichen oder privaten Bereich notwendig wird, ist unverzüglich die Großherzogliche Steuerkommission in Kenntnis zu setzen

Archivaliensignatur
E 3 A, 90/24
Bemerkungen
nur Xerokopien

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> C Verhältnis zum Reich und zu anderen Ländern >> C.3 Landeshoheitssachen und Grenzangelegenheiten
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1827 Januar 29

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:38 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1827 Januar 29

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