Archivale

Pfandschuld und offenstehende Rechnungen

Enthält: Schon mindestens seit Sommer 1681 währt der Rechtsstreit zwischen Margarethe Zündorff, Witwe von Merten von Neuß, deren Sache Johann Theodor Neukirchen als Bevollmächtigter führt, gegen Gerard Jaixen und seine Ehefrau Margarethe Leistenschneider. Gegenstand ist eine Forderung aus einer Pfandverschreibung über 150 Rtlr, die am 13.5.1682 wegen eines Anbaus auf dem Hof auf 180 Rtlr aufgestockt wurde, sowie eine "Buchschuld" [= offene Rechnung] seiner Frau. Aufgrund eines Gerichtsbeschlusses vom 30.7.1684 hatte Margarethe Zündorff, für die die Ehe mit Jaixen ihre zweite war, sich bereit erklärt, um weitere Schimpf und Schande zu vermeiden, der Klägerin die offenen Rechnungen zu bezahlen. Der Ehemann, dem Jülicher und allgemeinen Recht nach Stellvertreter, Bevollmächtigter und Verwandter seiner Frau ("momber"), versuchte nun, diese Zusage für nichtig erklären zu lassen, ebenso wie den schon beschlossenen Umschlag auf die Unterpfänder aufzuheben. So hatte schon der vorige Ehemann gegen die Forderungen der Witwe Neuß Stellung bezogen, wie auch die Gläubigerin einen damals getroffenen Vergleich nicht eingehalten hatte - was einige Mitschöffen bezeugen könnten. Der Beklagte führ aus, dass er bereits jedes Mal gegen die jährlichen von der Klägerin erschlichenen Dekrete Widerspruch eingelegt habe, und dass er darüber hinaus die Schuldverschreibung samt Pensionen ordnungsgemäß verhypothekisiert und der Klägerin übertragen habe. Daher habe er auch gegen den Umschlagsprozess protestiert, den er, wie auch das dabei ergangene Urteil vom 17.8., wegen Verfahrensverstößen für unwirksam hielt. Schließlich lenkt er aber ein, die Buchschuld von 73 Rtlr 36 Albus zu zahlen, aber ihn von den übrigen Forderungen über 40 Rtlr 37 Albus zu absolvieren, die Klägerin aber anzuhalten, den oben erwähnten Vergleich zu befolgen. Am 7.10. erging ein weiters Dekret, das die Klägerin offensichtlich auf den 21.10. zu einem weiteren Gerichtstermin lädt. Um sich nicht der Säumnis schuldig zu machen ("welches prosequirt werden mueß"), aber gleichzeitig anzukündigen, dass sie nicht kommen werde, schickt sie durch einen Boten am 20.10. dem Schultheiß Johann Adolph Schreiber einen Brief, in dem sie ihn bittet, den neuen Gerichtsbeschluss am morgigen Tag so frühzeitig zu fällen und dem Boten auszuhändigen, dass dieser abends wieder in Köln sein könne. Für die Zahlung der Gerichtsgebühren bittet sie um Aufschub ("pit zu verlegen").

Reference number
GerKer, 859
Extent
Schriftstücke: 1

Context
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff subject
Pfandverschreibung
Indexentry person
Becker, Michael
Jaixen, Gerard
Leistenschneider, Margarethe, Frau von Gerard Jaixen
Mausbach, Henrich
Merten von Neuß
Neukirchen, Johann Theodor
Schreiber, Johann Adolph
Zündorff, Margarethe, Witwe von Merten von Neuß
Indexentry place
Köln - Hospital St. Martinus

Date of creation
1681

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Last update
05.11.2025, 3:22 PM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1681

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