Archivale
Zurückweisung der Verpflichtung auf die Zahlung einer Fahrpacht
Enthält: Nachdem der Zahlungstermin Montag nach St. Martin wiederum verstrichen war, ohne dass Wilhelm Keymer im neunten Jahr die Fahrpacht (d. h. eine Art von erbliche Pacht) von 6 Fass Roggen, 4 Hühnern und 4 Albus an den Hof zu Hücheln, die sein Schwiegervater Conrad Kurffgen leisten musste, gezahlt hatte und sich zudem weigerte, den Heimfall der Unterpfandgüter anzuerkennen, erhob das Kloster Königsdorf Klage und forderte Immission in die Unterpfänder (Nr. 1). Eine Spezifikation der Unterpfänder ist der Klage beigefügt (Nr. 2). Dennoch fordert Wilhelm Keymer in seiner Antwort einen genaueren Nachweis sowohl der Güter als auch des Dokuments, das seine Zahlungspflicht ausweist. Er bestreitet nämlich die Schuldigkeit, da er die Güter, von denen die Erbpacht gezahlt würde, gar nicht besitze. Diese Güter stammten von seiner Schwiegermutter Cäcilia Schin aus Türnich, die in erster Ehe mit Johann Binsfeldt aus Mödrath und in zweiter Ehe mit Conrad Kurffgen aus Kerpen, seinem Schwiegervater, verheiratet war.* Noch während der zweiten Ehe hatten die Binsfeldtschen Erben 50 Jahre lang ihre Güter Johann Binsfeldts als Leibzucht überlassen, darunter auch die erbpachtpflichtigen. Er, Keymer hatte daraus diese Erbpacht an das Kloster abgeführt. Nach dem Tod von Cäcilia (sie war 1684 verstorben und sei etwa 108 Jahre alt geworden), als die Leibzucht wegfiel, hatten die Erben der Binsfeldtschen Linie bei der Erbteilung die Leibzuchtgüter - und somit, so argumentiert Keymer, auch die Erbpacht - wieder an sich genommen (Nr. 3). Das Kloster interessiert jedoch nur die gesamte Abgabe, die es seit Jahren von Conrad Kurffgen und dann von Wilhelm Keymer erhielt (Nr. 4-11). Zum Nachweis dient ein Auszug aus dem Buch über die Einnahmen ("Libellus perceptionis"), aus dem die Zusammensetzung der Binsfeldtschen Grundpacht hervorgeht: Ein Teil der Pacht von 3 Fass Roggen, 2 Hühnern und 2 Albus, steht auf den Gütern, die Conrad Kurffgen 1636 (17.3.) von der Familie Binsfeldt erworben hatte (Eine Abschrift des Kaufbriefs in Nr. 1147,2). Weitere 1 Sümmer Roggen [= 2 Fass], 1 Huhn und 1 Albus aus neun Viertel Benden stammen aus einem Gütertausch zwischen Conrad Kurffgen und Theiß Meller vom 1.12.1635 und ein weiterer Teil von 1 Fass, 1 Huhn, und 1 Albus aus 10 1/2 halben Morgen aus dem Los von Margarethe Binsfeldt, das Conrad Kurffgen bereits am 11.3.1636 erworben hatte (Nr. 13). Daher sei Wilhelm Keymer als Schwiegersohn Kurffgens die gesamte Summe schuldig. Der Prozess, den auf der Seite des Benediktinerinnenklosters der Prior Wolffh[ard ?] Sittard bzw. sein Bevollmächtigter Heinrich Kurffgen führen, dauert bis mindestens 1698. Zwar beschließt das Gericht die Zwangsvollstreckung, der sich Keymer aber nicht zu fügen gewillt ist (Nr. 12). Die Überlieferung endet im Juni mit der Vorlage einer Kopie des Tauschbriefs vom 1.12.1635, der im gleichzeitigen Prozess gegen die Binsfeldtschen Erben, namentlich Dietrich Binsfeldt, ebenfalls eine Rolle spielt. (Siehe Nr. 1147).
- Reference number
-
GerKer, 1146
- Extent
-
Schriftstücke: 15
- Context
-
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.4 Pachtstreitigkeiten
- Holding
-
GerKer Schöffengericht Kerpen
- Date of creation
-
1695 - 1698
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
05.11.2025, 3:34 PM CET
Data provider
Stadtarchiv Kerpen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1695 - 1698