Archivale
Anton Schleicher, Richter, Ratsherr und Bürger zu Ulm, bekennt: Der Pfarrer in Fahlheim ("Valhaim") [Oberfahlheim Gde. Nersingen/Lkr. Neu-Ulm], derzeit aber in Ulm wohnhafte Heinrich Schleicher, sein Vetterr, hat ihm als seinem Verwandten und Lehenserben drei Selden in Weißingen ("Weysingen") [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg], deren eine Andreas ("Ennderlin") Hering, die anderen beiden Christina, die Witwe des Thomas Schlecht, bewirtschaften und die von der Markgrafschaft Burgau [Lkr. Günzburg] zu Lehen rühren, bereits zu Lebzeiten übergeben [vgl. A Urk. lfd. Nr. 3815 von 1560 Mai 13]. Er hat dazu die Selden dem Lehenherren zurückgegeben und gebeten, sie Anton Schleicher zu verleihen. Außerdem hat er diesem seine Eigengüter in Weißingen verkauft [vgl. A Urk. lfd. Nr. 3816 von 1560 Mai 28]. Da die Selden vom Kaiser zu Lehen rühren und die Belehung sich daher verzögern kann, hat er Heinrich Schleicher zugesagt, dass er ihm nach erfolgter Belehnung für die Selden sowie für den Kaufpreis der Eigengüter auf Lebenszeit jedes Jahr 50 Gulden Ulmer Stadtwährung bezahlen wird. Nach dem Tod Heinrich Schleichers wird er dann jedes Jahr 40 Gulden gemäß den Bestimmungen in dessen Testament entrichten. Werden er oder seine Erben mit den Zahlungen säumig, können sie von Heinrich Schleicher oder von denjenigen, die er in seinem Testament dazu bestimmt, gepfändet werden.
- Reference number
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A Urk., 3817
- Former reference number
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2129
- Further information
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Sprache: Deutsch
Aussteller: Anton Schleicher, Richter, Ratsherr und Bürger zu Ulm
Siegler: Anton Schleicher sowie auf seine Bitte die Ulmer Richter und Bürger Christoph Neithardt und Johann Fingerlin
Kanzleivermerke: No. 3 (17. Jh.); No. 5 (17./18. Jh.)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Ursprünglich drei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; alle drei verloren
Rückvermerke: Inhaltsangaben (16. und 17. Jh.)
Datum: Der geben ist auff mitwoch nach dem sonntag Exaudi, den neunundczwainczigisten monatstag may, 1560.
- Context
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A Urkunden
- Holding
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A Urk. A Urkunden
- Date of creation
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1560 Mai 29.
- Other object pages
- Last update
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03.04.2025, 1:15 PM CEST
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1560 Mai 29.
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![Kaiser Ferdinand [I.] bekennt, dass Heinrich Schleicher, Pfarrer in Fahlheim ("Valhaim") [Oberfahlheim Gde. Nersingen/Lkr. Neu-Ulm], als Leheninhaber sowie Dr. Rochus Dilher als sein Lehenträger 3 Selden in Weißingen ("Weyssingen") [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg] bei Riedheim [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg], die von der Markgrafschaft Burgau [Lkr. Günzburg] zu Lehen rühren, ihm als Lehenherren aufgegeben haben. Eine Selde wird von Ulrich Hauswirt, die beiden anderen von der Witwe des Rentz bewirtschaftet. Auf Bitte des Heinrich Schleicher hat er nun diese drei Selden dessen Vetter Anton Schleicher verliehen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f687608a-f9dd-4a54-b6b3-85cf8c7521c7/full/!306,450/0/default.jpg)