Archivale

Vaterschafts- und Unterhaltsklage

Enthält: Bei einem Zusammentreffen im Herbst des vorigen Jahres 1669, als sie für die Frau Schultheiß bei Wilhelm in Muhdrath (Mödrath) den Zehnten ablieferte, - so berichtet Agnes Fuiß - habe dieser sie "fleischlich erkannt" und geschwängert. Am 2.4., nach nur 8 Monaten, gebar sie ihren Sohn, für den sie von Wilhelm die Anerkennung der Vaterschaft und Unterhalt fordert. Dieser weigert sich, weil er vermutet, dass es nicht sein, sondern das Kind aus einer anderen Verbindung ist. Er verlangt durch Anhörung der bei der Geburt anwesenden Hebamme und der Nachbarsfrauen den Nachweis, dass das Kind auch mit 8 Monaten ausgewachsen und lebensfähig sein könne und ihm nichts "manquirt". Agnes bzw. ihr Rechtsvertreter führen eine Fülle von Belegstellen aus den Rechten und der medizinischen Lehre an, dass 8-Monats-Kinder ("partus octimestri") rechtsfähig und, wie die Erfahrung lehre, auch lebensfähig seien. So würde ein Kind, das nach der 32. bzw. 33. Woche geboren wird, auch für legitim gehalten ("pro legitimo partu habeatur"). Agnes Fuiß rechnet danach vor, dass die Ernte noch vor dem August ("ante mensem Augusti") stattfand und bis zur Geburt am 2.4.1670 34 Wochen und 5 Tage vergangen sind. Ob sie schließlich Recht und also Unterhalt erhielt, ist nicht überliefert.

Reference number
GerKer, 829
Extent
Schriftstücke: 2

Context
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.5 Vaterschafts- und Unterhaltsklagen
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff subject
Medizinischer Betreff (Schwangerschaft)
Vaterschafts- und Unterhaltsklage
Indexentry person
Conradt, Wilhelm
Fuiß, Agnes
Indexentry place
Muhlrath (Mödrath)

Date of creation
1670

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Last update
05.11.2025, 3:09 PM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1670

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