Urkunden
Hans Göppelt zu Rielingshausen wegen einiger Vergehen beim Bauernaufruhr zu Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 3 fl begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, offene Zechen zu meiden und an keinem Aufruhr mehr teilzunehmen.
- Reference number
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3153
- Further information
-
Siegler: Adam von Kirchberg, B. zu Marbach
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 SmP.
- Context
-
Urfehden >> 5. Band 5: Amt Leonberg bis Murrhardt >> 5.2 Marbach, Amt >> 5.2.15 Rielingshausen
- Holding
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexentry person
-
Göppelt, Hans
- Indexentry place
-
Rielingshausen : Marbach am Neckar LB
- Date of creation
-
1525 September 11 (Mo nach U.L. Fr. Geburt)
- Other object pages
- View digital item at providers-website
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 4:53 PM CET
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1525 September 11 (Mo nach U.L. Fr. Geburt)
Other Objects (12)

Benedikt Murr zu Rielingshausen wegen einiger Vergehen beim Bauernaufruhr zu Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 1 fl begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, offene Zechen zu meiden und an keinem Aufruhr mehr teilzunehmen.

Kaspar Zebinger zu Rielingshausen wegen einiger Vergehen beim Bauernaufruhr zu Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 4 fl begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, offene Zechen zu meiden und an keinem Aufruhr mehr teilzunehmen.

Hans Klingler zu Rielingshausen wegen einiger Vergehen beim Bauernaufruhr zu Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 3 fl begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, offene Zechen zu meiden und an keinem Aufruhr mehr teilzunehmen.

Peter Wynbrenner zu Rielingshausen wegen einiger Vergehen beim Bauernaufruhr zu Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 1 fl begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, offene Zechen zu meiden und an keinem Aufruhr mehr teilzunehmen.

Jorg Weber zu Rielingshausen wegen einiger Vergehen beim Bauernaufruhr zu Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 1 fl begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, offene Zechen zu meiden und an keinem Aufruhr mehr teilzunehmen.

Hans Walldecker zu Rielingshausen wegen einiger Vergehen beim Bauernaufruhr zu Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 2 fl begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, offene Zechen zu meiden und an keinem Aufruhr mehr teilzunehmen.

Thoman Luterwasser zu Rielingshausen wegen einiger Vergehen beim Bauernaufruhr zu Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 1 fl begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, offene Zechen zu meiden und an keinem Aufruhr mehr teilzunehmen.

Barthle Glych zu Rielingshausen wegen einiger Vergehen beim Bauernaufruhr zu Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 2 fl begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, offene Zechen zu meiden und an keinem Aufruhr mehr teilzunehmen.

Michel Eberlin zu Rielingshausen wegen einiger Vergehen beim Bauernaufruhr zu Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 3 fl begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, offene Zechen zu meiden und an keinem Aufruhr mehr teilzunehmen.
