Archivale
Königlich Preussisches Verbot der Bestattungen in Kirchen
Enthält:
1804 Oktober 31: Kopie eines Zirkulars des Kirchenamts an die hiesigen Familien. Der kgl. preuss. Beamte zu Wöhrd hat dem Steinschreiber zu Johannis eine kgl. Erlass vom 25. Oktober mitgeteilt, wonach Bestattungen in Kirchen auf dem Lande (!) künftig verboten sind. Dies wurde am 27. Oktober angezeigt, woraufhin am 29. Oktober ein Verlass erging, nach welchem die Familien aufgefordert werden, sich zu äußern.
1804 Dezember 1: Bericht des Familienseniors S. F. (= Sigmund Friedrich?) Holzschuher, wonach die Familie keine Begräbnisstätten in Kirchen auf dem Lande besitzt. Man besitzt zwar die Grablege in der Kapelle auf dem Johannisfriedhof, aber diese ist von der eigentlichen Kirche völlig "separirt", und es finden dort auch keine Gottesdienste statt. "... so kan die anmaßlich Königl. Preußische Verordnung, keine Todten mehr in den Kirchen begraben zu dürfen, auf hieher keinen Bezug haben."
- Reference number
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E 49/II Nr. 577
- Further information
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Indexbegriff Person: Holzschuher, Sigmund Friedrich
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Holzschuherkapelle (Johannisfriedhof)
- Context
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Holzschuher/Akten und Rechnungen
- Holding
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E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
- Indexbegriff subject
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Bestattungsverbot
Zirkular
Kirchenamt
Beamter preußischer
Steinschreiber
Erlass
Ratsverlass
Familiensenior
- Indexentry place
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Holzschuherkapelle
Johannisfriedhof
Johanniskirche
Wöhrd
- Date of creation
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1804
- Other object pages
- Rights
- Last update
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05.06.2025, 1:00 PM CEST
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1804