Urkunde

Jörg Wernnczhuser übergibt den Hof in Jebenhausen (Ybenhusen) mit allem Zubehör und Rechten, wie er ihn seinem Schwiegervater (Schweher), dem Bürger zu Ulm Enderis Waeckerlin, gegeben hatte [U 8], an den Junker Hans [III.] von Liebenstein. Das ordentliche Regiment des Herzogs Ulrich von Württemberg hat zuvor alle spenn zwischen dem Aussteller einer-, dem Junker und den von Ybenhusen andererseits beigelegt und einen entsprechenden Vertrag vermittelt. Der Aussteller hat meinen lieben Junker Jörg von Zillenhart (Zülnhart) und seinen Bruder Hans Wernnczhuser gebeten, ihre Siegel anzuhängen. Allexius Waeckerlin, Sohn des Enderis Waeckerlin und Bürger in Geislingen, gibt, auch für seine Geschwister, sein Einverständnis zu dieser Übergabe und verzichtet auf alle Ansprüche auf den Hof. Ankündigung seines Siegels.

recto | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 18 U 11
Sonstige Erschließungsangaben
Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 3 Sg., 1. st. besch., 3. besch

Vermerke: Rve.

Kontext
Archiv der Freiherren von Liebenstein zu Jebenhausen >> 1. Urkunden >> 16. Jahrhundert
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 18 Archiv der Freiherren von Liebenstein zu Jebenhausen

Laufzeit
1501 Juni 9 (am mitwochen nach dem sonntag trinitatis)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
27.11.2025, 15:52 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1501 Juni 9 (am mitwochen nach dem sonntag trinitatis)

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