Sachakte
Verordnung: Die durch die fürstliche Kirchenordnung eingeführten und festgelegten monatlichen Bettage sind auszuführen und dürfen nicht durch einen Pfarrer verlegt oder ausgelassen werden
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 5/15
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> K Kirchen- und Religionsangelegenheiten >> K.1 Kirchenordnungen, Visitationen, Kirchenzucht, Amtshandlungen und Feiertage
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Gießen, 1723 August 13
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:38 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Gießen, 1723 August 13