Archivale
Aufzucht von Kuh- und Ochsenkälbern als Ersatz des durch das Viehsterben abgegangen Viehstandes
Enthält u. a.:
- Untersagung der Schlachtung von Kälbern in den ersten vier Jahren vom 1. November an gerechnet bis Ende März, sondern Hinzuziehung zu den Frühjahrs-Lämmern
- Verbot der Ausfuhr von Kälbern aus Sachsen.
- Archivaliensignatur
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II. HA GD, Abt. 12, Polizeiverwaltung, Viehsterben Nr. 1
- Kontext
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Pommern >> 04 Polizeiverwaltung (Materien), 1551 - 1812 >> 04.93 Bekämpfung von Viehseuchen in Pommern und der Neumark
- Bestand
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II. HA GD, Abt. 12 Pommern
- Laufzeit
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1747 - 1756
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.08.2025, 13:43 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1747 - 1756