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Gesuch an den Magistrat

Regest: Dass der Gesuchsteller bei seiner Verheiratung zur Karcherzunft und nicht zur Schneiderzunft, wohin er von Rechts wegen gehört hätte, da er schon in die 15 Jahr darauf geschafft hatte, sich begeben hat, das verursachte der in seiner zarten Jugend auf dem Kegelplatz von einem bösen und mutwilligen Buben mit einem Kegel ihm beigebrachte empfindliche Schlag über den Kopf. Davon wurde er von Stund an so schwach in Gliedern, dass er keine schwere Arbeit im Tragen, Heben, Lupfen oder sonst was zu verrichten vermochte. Obwohl hier, in Tübingen, Esslingen und an andern Orten viele und kostbare Arzneimittel geholt und angeschafft wurden, hat es nicht geholfen, sondern zu Zeiten empfindet er den empfangenen Streich noch bis heute härtiglich, so dass er durch viele gehabte Schmerzen böse Augen bekommen hat und durch vieles Nachtnähen vermehrte. Er meinte, es werde bei der Krempelei (= Handel mit Kleinwaren) besser für ihn sein. Aber bei der Krempelei werden mit täglichem Lichtermachen, Unschlitt und andres im ... (?) die Augen noch mehr ruiniert. So hat er sich entschlossen, solche zu quittieren und dagegen sich bei der Schneiderzunft einzukaufen. Er hat bereits die Gebühr mit 2 Pfund Heller der Karcherzunft zugestellt und von ihr sich begeben. Sonst hätte er zu besorgen gehabt, er möchte um die Augen kommen, so dass er sein Stück Brot zu suchen unfähig wäre. Da nun nach den hiesigen Statuten jeder Bürger zünftig sitzen soll, so hat er bei Zunftmeister und Gericht des Schneiderhandwerks um Aufnahme gebeten. Diese haben sie ihm zugesagt. Jedoch müsse er ihnen 10 Reichstaler erlegen und dürfe nicht mehr als einen Gesellen halten und keinen Jungen aufdingen und lehren. Sie halten dies noch pro singulari gratia (für eine einzigartige Gunst), während er sich doch anbot, den Zunftartikeln sich zu unterwerfen, das gewöhnliche Meisterstück sogleich aufzunehmen und all das, was sonst üblich, ohne Ausnahme williglich zu leisten. Aber er fand weiter kein Gehör, sondern sie blieben steif und fest auf ihrer einmal gefassten Resolution. Deshalb ist er genötigt, die Sache vor dem Rat anhängig zu machen. Er bittet daher um eine obrigkeitliche Entscheidung, dass ihn das Zunftgericht des Schneiderhandwerks nicht allein aufnehmen, sondern auch mit Gesellenhalten, Jungenaufdingen gleich andern Meistern tractieren und nicht nach etlicher Wahn und übelgestimmter Meinung auszuschliessen gedenken, auch mit Abnötigung der 10 Reichstaler verschonen soll.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3156
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Unterschrift: Johann Schmidt

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Schneider
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1721 Januar 21

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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  • Archivale

Time of origin

  • 1721 Januar 21

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