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Abänderung des Heiratsvertrags

Enthält: Johannes Over von Blatzheim und seine 2. Ehefrau Catharina Kraux, Witwe von Johann Eßer, aus Kerpen geben die Änderung ihres am 17.4.1704 geschlossenen Heiratsvertrags bekannt und lassen sie vom Gericht durch die vorliegende Urkunde bestätigen. [Es geht im wesentlichen um die Erbgüter der Väter. Es soll ausgeschlossen werden, dass die Kinder aus der jeweils anderen Ehe Anspruch darauf erheben]. Um Uneinigkeit und Erbstreitereien zwischen ihren Nachkommen zu verhüten, widerrufen die Eheleute die im oben genannten Heiratsvertrag für alle ihre Kinder, und zwar die Söhne aus der ersten Ehe der Catharina Kraux: Johann Jacob und Stephan, und die nicht namentlich genannten (weil vielleicht - noch - nicht vorhandenen) Kinder aus der gegenwärtigen Verbindung, getroffene Einkindschaftsvereinbarung (d. h. dass alle Kinder das elterliche Erbe, unangesehen der Herkunft, gemeinsam erben und unter sich zu gleichen Teilen aufteilen sollen) - zumal sie diese Einkindschaftsvereinbarung auch noch nicht, wie geplant, hatten gerichtlich bestätigen lassen. Sie bestimmen jetzt, dass den Kindern aus der ersten Ehe die Güter ihres Vaters (als sog. "Stockgüter") uneingeschränkt zustehen sollen, vorbehaltlich des Unterhalts für ihre Mutter daraus, solange diese noch lebe ("reservato Matri ad dies vitae usufructu"). Die Kinder aus der zweiten Ehe sollten dafür alle Güter ihres Vaters Johann Over erhalten. Die Erbgüter der Mutter, die sie von ihrem Vorfahren ("Ahnherrn") Ludwig Kraux ererbt hatte, sollen alle brüderlich gleich, jedoch dem überlebenden Elternteil zum Unterhalt dienend, unter sich verteilen. Ebenso sollen sie die übrigen Güter, die die Eltern gemeinsam besitzen oder noch erwerben werden, ohne Unterschied erben ("in die Haubter theilen undt ererben"). Alle anderen Klauseln des Heiratsvertrags (der selbst nicht vorhanden ist), sollen unangetastet bleiben.

Reference number
GerKer, 587
Extent
Schriftstücke: 1

Context
Schöffengericht Kerpen >> 2 Freiwillige Gerichtsbarkeit >> 2.3 Testaments- und Nachlassregelungen
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff subject
Einkindschaft
Heiratsvertrag
Konzept
Stockgüter = Erbgüter des Vaters
Indexentry person
Esser - Johann
Kraux - Catharina, Frau von J. Over, Witwe von J. Eßer
Kraux - Ludwig
Over, Johannes, aus Blatzheim
Indexentry place
Blatzheim

Date of creation
1704/05

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Last update
05.11.2025, 4:08 PM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1704/05

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