Urkunde
Konrad Ritter aus Ringingen [Kr. Ehingen], wegen versuchten Totschlags zu Kirchheim gef., jedoch begnadigt und freigelassen unter den Bedingungen, sich sein Leben lang wohl zu verhalten, alle heimlichen und offenen Zechen zu meiden, keine Wehr mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, die Atzung im Gefängnis selbst zu bezahlen, verspricht eidlich, diese Bedingungen zu halten und schwört U. Ritter hatte vor 2 Jahren, als er auf der Bürgerstube zu Kirchheim verbotenes Spiel getrieben, zuerst gegen den Stadtknecht, dann gegen den Untervogt, die Gelübd und Frieden von ihm begehrten, Widerstand geleistet und musste gewaltsam ins Gefängnis gesteckt werden. Er wurde seinerzeit mit einem Aufenthaltsverbot für Kirchheim freigelassen, war jedoch inzwischen zu Weib und Kindern zurückgekehrt und anderthalb Jahre lang unentdeckt geblieben, bis er vor 3 Wochen ohne alle Ursache Theus Ulman mit einer Axt erschlagen wollte.
- Reference number
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2504
- Further information
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Schaden: Papier schadhaft
Siegler: die ehrenhaften und vornehmen Bm. und Gericht der Stadt Kirchheim mit dem gemeinen S. der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Context
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Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.15 Außeramtliche Orte
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexentry person
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Ritter, Konrad
- Indexentry place
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Ringingen : Erbach UL
- Date of creation
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1559 Juni 17
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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21.11.2025, 3:25 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1559 Juni 17