Urkunde

Konrad Ritter aus Ringingen [Kr. Ehingen], wegen versuchten Totschlags zu Kirchheim gef., jedoch begnadigt und freigelassen unter den Bedingungen, sich sein Leben lang wohl zu verhalten, alle heimlichen und offenen Zechen zu meiden, keine Wehr mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, die Atzung im Gefängnis selbst zu bezahlen, verspricht eidlich, diese Bedingungen zu halten und schwört U. Ritter hatte vor 2 Jahren, als er auf der Bürgerstube zu Kirchheim verbotenes Spiel getrieben, zuerst gegen den Stadtknecht, dann gegen den Untervogt, die Gelübd und Frieden von ihm begehrten, Widerstand geleistet und musste gewaltsam ins Gefängnis gesteckt werden. Er wurde seinerzeit mit einem Aufenthaltsverbot für Kirchheim freigelassen, war jedoch inzwischen zu Weib und Kindern zurückgekehrt und anderthalb Jahre lang unentdeckt geblieben, bis er vor 3 Wochen ohne alle Ursache Theus Ulman mit einer Axt erschlagen wollte.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Attribution 3.0 Germany

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Reference number
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2504
Further information
Schaden: Papier schadhaft

Siegler: die ehrenhaften und vornehmen Bm. und Gericht der Stadt Kirchheim mit dem gemeinen S. der Stadt

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 1 Pap. S.

Context
Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.15 Außeramtliche Orte
Holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexentry person
Ritter, Konrad
Indexentry place
Ringingen : Erbach UL

Date of creation
1559 Juni 17

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Rights
Last update
21.11.2025, 3:25 PM CET

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Object type

  • Urkunden

Time of origin

  • 1559 Juni 17

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