Akten
Texte, so an den zwei besonderen Buß-, Bet- und Fasttagen, welche in gegenwärtigem Jahr 1831 in Sachsen ausgeschrieben worden, der erste am 4. März, der zweite am 18. November, erklärt werden sollen, nebst demjenigen, was anstatt des Evangeliums und der Epistel abgelesen wird
- Reference number
-
Sächsisches Staatsarchiv, 12883 Mandate, Nr. 0017 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
- Context
-
12883 Mandate >> 010. Religions- und Konsistorialsachen >> 010.03 Dankfeste, Predigten, Gebete und Fürbitten >> 010.03.05 Kirchenjahr >> 010.03.05.01 Buß-, Bet- und Fasttage
- Holding
-
12883 Mandate
- Date of creation
-
[Dresden, 1831]
- Other object pages
- Rights
-
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Last update
-
21.03.2024, 8:04 AM CET
Data provider
Sächsisches Staatsarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Akten
Time of origin
- [Dresden, 1831]
Other Objects (12)

Texte, so an den drei besonderen Buß-, Bet- und Fasttagen, welche im gegenwärtigen Jahr 1804 in Sachsen ausgeschrieben worden, der erste am 9. März, der zweite am 8. Juni und der dritte am 16. November, erklärt werden sollen, nebst demjenigen, was anstatt der Epistel und des Evangeliums abgelesen wird

Texte, so an den drei besonderen Buß-, Bet- und Fasttagen, welche im gegenwärtigen Jahr 1805 in Sachsen ausgeschrieben worden, der erste am 22. März, der zweite am 14. Juni und der dritte am 15. November, erklärt werden sollen, nebst demjenigen, was anstatt der Epistel und des Evangeliums abgelesen wird

Texte, so an den drei besonderen Buß-, Bet- und Fasttagen, welche im gegenwärtigen Jahr 1801 in Sachsen ausgeschrieben worden, der erste am 13. März, der zweite am 12. Juni und der dritte am 13. November, erklärt werden sollen, nebst demjenigen, was anstatt der Epistel und des Evangeliums abgelesen wird

Texte, so an den drei besonderen Buß-, Bet- und Fasttagen, welche in gegenwärtigem Jahr 1829 in Sachsen ausgeschrieben worden, der erste am 13. März, der zweite am 10. Juli und der dritte am 6. November, erklärt werden sollen, nebst demjenigen, was anstatt des Evangeliums und der Epistel abgelesen wird

Texte, so an den drei besonderen Buß-, Bet- und Fasttagen, welche im gegenwärtigen Jahr 1807 in Sachsen ausgeschrieben worden, der erste am 27. Februar, der andere am 5. Juni und der dritte am 13. November, erklärt werden sollen, nebst demjenigen, was anstatt des Evangeliums und der Epistel abgelesen wird

Texte, so an den drei besonderen Buß-, Bet- und Fasttagen, welche im gegenwärtigen Jahr 1819 in Sachsen ausgeschrieben worden, der erste am 12. März, der zweite am 11. Juni und der dritte am 12. November, erklärt werden sollen, nebst demjenigen, was anstatt der Epistel und des Evangeliums abgelesen wird

Texte, so an den drei besonderen Buß-, Bet- und Fasttagen, welche im gegenwärtigen Jahr 1814 in Sachsen ausgeschrieben worden, der erste am 11. März, der zweite am 10. Juni und der dritte am 11. November, erklärt werden sollen, nebst demjenigen, was anstatt der Epistel und des Evangeliums abgelesen wird

Texte, so an den drei besonderen Buß-, Bet- und Fasttagen, welche im gegenwärtigen Jahr 1816 in Sachsen ausgeschrieben worden, der erste am 15. März, der zweite am 14. Juni und der dritte am 15. November, erklärt werden sollen, nebst demjenigen, was anstatt der Epistel und des Evangeliums abgelesen wird

Texte, so an den drei besonderen Buß-, Bet- und Fasttagen, welche im gegenwärtigen Jahr 1810 in Sachsen ausgeschrieben worden, der erste am 33. März, der andere am 22. Juni und der dritte am 16. November, erklärt werden sollen, nebst demjenigen, was anstatt des Evangeliums und der Epistel abgelesen wird

Texte, so an den drei besonderen Buß-, Bet- und Fasttagen, welche in gegenwärtigem Jahr 1823 in Sachsen ausgeschrieben worden, der erste am 7. März, der zweite am 6. Juni und der dritte am 7. November, erklärt werden sollen, nebst demjenigen, was anstatt der Epistel und des Evangeliums abgelesen wird

Texte, so an den drei besonderen Buß-, Bet- und Fasttagen, welche im gegenwärtigen Jahr 1806 in Sachsen ausgeschrieben worden, der erste am 7. März, der zweite am 6. Juni und der dritte am 14. November, erklärt werden sollen, nebst demjenigen, was anstatt der Epistel und des Evangeliums abgelesen wird
