Urkunden
Diepoldt von Gmünd, B. zu Weilheim, wegen seines unten näher beschriebenen ungebührlichen und unbotmäßigen Verhaltens gegen den Ammann von Weilheim zu Kirchheim gef., vor dem Stadtgericht auf Anweisung des Herzogs, nachdem diesem von den Vögten Bericht erstattet wurde, beklagt, jedoch im Laufe des Gerichtsverfahrens auf Fürbitte seiner Ehefrau und seiner Freunde vom Recht befreit und unter der Bedingung freigelassen, dass er seine Atzung bezahlt, sich künftig wohl verhält, dies auszuführen und zu halten und schwört U. Seine Vergehen: Er war mehreren Vorladungen des Ammanns nicht nachgekommen; deshalb vor dem Gericht zu Weilheim zur Rede gestellt, hatte er geantwortet, er müsste auf seinen gnädigen Fürsten und Herrn "warten" und er hätte genauso Dienst wie der Ammann. Ferner hatte er nach dem Tode seines Vater Hans von Gmünd sich geweigert, wegen der Erbschaft, die jener seinem [Diepoldts] Sohn vermacht hatte und die aus Roß, Harnisch, Waffen und Kleidern bestand, eine Verschreibung aufzurichten und darin die alleinigen Besitzrechte seines Sohnes an diesen Gütern zu bestätigen. Nachdem er dabei dem Ammann gegenüber die gotteslästerliche Bemerkung gemacht hatte, beim Sakrament, ihn könne niemand zwingen weder der Ammann noch sonst jemand, war er außerdem mit Schimpf- und Scheltworten über seinen Schwager Konrad Schoch, der gegen ihn eine Geldforderung hatte, hergefallen. Darauf waren beide aus der Gerichtsstube in eine Nebenstube gewiesen worden, wo sie miteinander abrechnen sollten. Anschließend hatte er noch einmal den Ammann angefahren, und zwar weil er von Hans Vischer Geld, das dieser ihm wegen eines verkauften Ackers schuldete, in Verwaltung genommen hatte, und er hatte dem Ammann vorgeworfen, er enthielte ihm mit Gewalt sein Eigentum vor. In dem sich anschließenden Wortgefecht hatte er den Ammann auf die Frage, warum er seinem Schwager nicht das Geld gegeben habe, gesagt, "es gehöre Ime ain strückh". Als darauf der Ammann entgegnete, er sei ein Bösewicht und ihm gehörte der Strick, war er mit gezückter Waffe gegen ihn vorgegangen, so dass er mit Gewalt abgewiesen werden musste. Am Abend desselben Tages hatte er dann zu Calixt Simentinger geäußert, der Ammann trüge einen Hass gegen ihn, aber er würde ihm auftrumpfen und er wolle "bei dem Taußennt Sacramennt, Kuglen mit im tauschen." Außerdem hatte er den Stadtknecht Hans Bösch bedroht.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2404
- Further information
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Schaden: Pergament stockfleckig, Siegel abg.
Siegler: die ehrenhaften, vornehmen, ehrsamen und weisen Bm. und Gericht zu Kirchheim u.T. mit dem gemeinen Sekret-S. der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 S.
- Context
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Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.10 Weilheim
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexentry person
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Diepoldt
- Indexentry place
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Schwäbisch Gmünd AA
Weilheim an der Teck ES
- Date of creation
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1572 März 24
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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20.01.2023, 4:52 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1572 März 24