Archivale
Ldgf. Ludwig von Hessen d. J. (Ludwig V.) etc. bekundet, auch für seine Erben und Nachkommen, dass er auch namens seiner Brüder Philipp und Friedrich, dem Wolf Ludwig von Rodenstein als dem bevollmächtigten Gewalthaber des Georg Friedrich von Greiffenclau zu Vollrads, Domscholaster zu Mainz, und des Georg von Oberstein, verordnete Vormünder der Gebr. Philipp Friedrich und Hans Gernand Ulner von Dieburg, Söhne des + Eberhard, genannte Gülten und Abgaben (wie Urk. von 1404 Mai 1) zu Seeheim, Groß-Zimmern, Spachbrücken, einen Hof zu Semd und alle Mannlehen, die die genannten + Vorfahren der Ulner von den Ldgfen. von Hessen laut Ausweisung der Lehensbriefe innehatten, unter Vorbehalt seiner (des A.), seiner Brüder, Mannen und Rechte anderer verliehen, Wolf Ludwig von Rodenstein für die Vormünder den Lehnseid geleistet und den mit seiner Ringpetschaft besiegelten Lehnsrevers übergeben habe. Der A. führt die durch Vergleich und Erbstatuten festgelegte Folge der Lehensverleiher für die Belehnungen nach seinem Tod auf.
Text/Edition: Dalberger Urkunden Bd. II Nr. 2296
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Worms, 159-U, Abt. 159-U Nr. 026/13
- Alt-/Vorsignatur
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Abt. 159 U 26/13
- Sonstige Erschließungsangaben
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Beschreibstoff: Pergament
Siegel; Zeichner: Sg.: A.; anh. Sekretsg. abgef.
genetisches Stadium: Ausfertigung
Ausstellungsort: Darmstadt
- Kontext
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159-U - Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Urkunden)
- Bestand
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159-U - Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Urkunden)
- Laufzeit
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1603 Juni 21.
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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15.12.2023, 15:52 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1603 Juni 21.