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Verstoß gegen den Pachtvertrag, Pachtschulden

Enthält: Salentin von Veyder für seine Frau als Erbin der Catharina von Maes klagt gegen Heinrich Juen, Wirt in Mödrath. Heinrich habe die von den Vorfahren seiner Frau für 8 Heller jährlich gepachteten 8 Morgen Benden nicht von Hecken und Sträuchern befreit, wie es im Pachtvertrag vereinbart war, und sei darüber hinaus für mehrere Jahre Pacht schuldig geblieben. Schultheiß Weyerstraß setzt dem Beklagten eine Frist von 8 Tagen, die Forderungen zu erfüllen. Im Dezember fordert er das Gericht auf, Juen durch Exekutionsmittel zur Pachtnachzahlung zu veranlassen, aber ihm weitere Pachtung zu untersagen. Der Beklagte hatte seine Weigerung nämlich damit begründet, dass ihm vom offizialischen Gericht eine Pachtbefreiung kraft mandatum manutinentiae (= Schutzbrief) zugestanden worden war. Diese, so Veyder, hätte aber das Kerpener Gericht aufgehoben. Er gibt aber die Pachtbenden jetzt frei, sie einem anderen, der darauf Anspruch erheben würde, zuzuerkennen, den er dann auch bei eventuellen Unstimmigkeiten, schadlos halten wolle.

Reference number
GerKer, 642
Extent
Schriftstücke: 2

Context
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.4 Pachtstreitigkeiten
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff subject
Pachtforderung
Indexentry person
Juen, Heinrich, Wirt in Mödrath
Maes, Catharina von
Veyder, Salentin von
Weyerstraß, Schultheiß

Date of creation
1691

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Last update
05.11.2025, 3:54 PM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1691

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