Urkunde
Andreas Neckher, Schneider zu Stuttgart, wegen Übertretung von zwei früheren Verschreibungen erneut einige Tage zu Stuttgart gef. und harter Strafe an Leib und Leben verfallen, jedoch auf seine, seiner Frau und Freundschaft Bitten abermals begnadigt und mit der Auflage freigel., fortan das Weintrinken zu unterlassen und täglich nicht mehr als 1 Maß Bier zu trinken, auch außerhalb der Stadt Stuttgart nicht zu arbeiten, gelobt dies eidlich und schwört U.
- Archivaliensignatur
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4497
- Umfang
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Ausf., Pap.; 1 Pap.S.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Bm. und Gericht zu Stuttgart mit dem gemeinen S. der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Anmerkungen: Vgl. U 4480, 4485
- Kontext
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Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
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Neckher, Andreas
- Indexbegriff Ort
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Stuttgart S
- Laufzeit
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1561 Mai 10
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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21.11.2025, 15:30 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1561 Mai 10